CDU-Regierung in Rheinland-Pfalz hält an Einbürgerung ohne Sprachtest fest

In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen ohne den Nachweis eines Sprachzertifikats auch künftig weiterhin möglich.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen ohne den Nachweis eines Sprachzertifikats auch künftig weiterhin möglich. Auf eine entsprechende Anfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ beim dortigen Innenministerium erklärte ein Sprecher: „Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest.“ Weiter verwies das Ministerium auf sogenannte „Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz“, die Rheinland-Pfalz anwende.

In den Anwendungshinweisen heißt es, dass auf einen Sprachtest verzichtet werden könne, wenn der Antragsteller „nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse“ verfüge.

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Die Einbürgerungspraxis in Rheinland-Pfalz hatte im Landtagswahlkampf im Frühjahr noch für Aufregung gesorgt. Der heutige Ministerpräsident und damalige CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder wetterte: „Für mich ist völlig klar: Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss unsere Sprache beherrschen und unsere Werte leben.“ Deshalb müsse das Beherrschen der deutschen Sprache „zwingende Voraussetzung“ für eine erfolgreiche Einbürgerung sein. „Dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht konsequent auf Sprachtests besteht, ist aus meiner Sicht deshalb inakzeptabel“, sagte Schnieder.

Auf Focus-Anfrage will sich Schnieder nicht persönlich dazu äußern, warum seine Landesregierung das fortführt, was er noch vor wenigen Monaten als „inakzeptabel“ dargestellt hat. Die Sprecherin der Landesregierung teilte lediglich mit: „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.“ Ein Verzicht auf die Vorlage eines formalen Sprachzertifikats komme ausschließlich in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. „Auch in diesen Fällen müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse belastbar auf andere Weise nachgewiesen werden“, heißt es. Was das konkret bedeutet, ließ die Staatskanzlei offen.

Die Sprecherin wies darüber hinaus darauf hin, dass „zum 20. März bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen aufgehoben“ wurden. Die Landesregierung beteuert: „Eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse findet nicht statt.“

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