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AfD-Richter wehren sich gegen Gauland-Attacke nach Kalbitz-Urteil

Alexander Gauland, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In einem Brief an AfD-Bundesfraktionschef Alexander Gauland weisen Richter des AfD-Bundesschiedsgerichts Gaulands Kritik an ihrem Urteil im Fall Andreas Kalbitz zurück. „Die Unterzeichner weisen Ihre haltlosen Unterstellungen, die eines Ehrenvorsitzenden der AfD unwürdig sind, aufs Schärfste zurück“, heißt es in dem Brief an Gauland, über den die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Die Richter hatten den Rauswurf von Kalbitz aus der Partei bestätigt.

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Gauland unterstellte ihnen daraufhin in der „Welt“ politische Interessen. Mit seiner Reaktion auf das Urteil begebe sich der Fraktionschef „auf das peinliche Niveau vergleichbarer Äußerungen zum Beispiel der Herren Höcke, Kalbitz oder der JA Brandenburg herab“, die über das Schiedsgericht öffentlich als „`Befehlsempfänger für einen Schauprozess` und von einem `Willkür-Urteil` reden bzw. schreiben“. Alle diese Äußerungen seien in Unkenntnis der schriftlichen Urteilsgründe und auf der Grundlage von parteiinternen Gerüchten gefallen. Die Richter des Schiedsgerichts betonen in dem Brief ihre Rolle innerhalb der AfD: „Die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit ist ein hohes Gut, welches im Parteienrecht verankert ist und zur Unabhängigkeit und Staatsferne der Partei beiträgt. Die ehrenamtlichen Schiedsrichter sind unmittelbar aus der Mitte der Partei gewählt und vor allem unabhängig in ihrer Entscheidung.“ Das Bundesschiedsgericht als das höchste gewählte Parteigremium sei einzig und allein den Gesetzen und den Parteistatuten verpflichtet, schreiben sie. „Politische Erwägungen, wie etwa die Zugehörigkeit von Prozessparteien zu innerparteilichen Strömungen, dürfen keine und haben auch noch nie eine Rolle bei seinen Entscheidungen gespielt.“ Wer Gegenteiliges behaupte, schade „wissentlich und willentlich der Reputation des Bundesschiedsgerichts und damit der ganzen Partei“.

Foto: Alexander Gauland, über dts Nachrichtenagentur

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