15 Ermittlungsverfahren nach Räumung von Fechenheimer Wald

Polizeiauto (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat nach der Räumung des Protestcamps im Fechenheimer Wald gegen insgesamt 15 Protestler Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs eingeleitet. Einer Person werde darüber hinaus tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt, teilte die Behörde am Montag mit.

Im Einzelnen werde den vier männlichen, zwei weiblichen und neun nach eigenen Angaben „diversen“ Beschuldigten vorgeworfen, sich trotz Vorliegens einer Verbotsverfügung der Autobahn GmbH illegal in dem zu rodenden und umzäunten Trassenbereich des Fechenheimer Waldes in Baumhäusern aufgehalten zu haben. Obwohl ihnen das Vorliegen des Betretungs- und Verweilungsverbotes mehrfach mitgeteilt und sie zum Verlassen der Rodungsfläche aufgefordert wurden, sollen sie dem nicht freiwillig nachgekommen sein, so dass sie schließlich durch Spezialkräfte der Polizei aus den Bäumen zu Boden gebracht und aus dem umzäunten Bereich gebracht werden mussten. Eine der beschuldigten Personen ist zudem dringend verdächtig, gegen den Kopf eines helmtragenden Polizeibeamten getreten zu haben. Wenig später im Gewahrsam des Polizeipräsidiums soll sie zwei weitere Beamte mittels Tritten angegriffen und verletzt haben.

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Acht vorläufig festgenommene Personen wurden am Freitag und weitere sechs am Samstag dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt mit dem Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr. Die Beschuldigten hatten sich geweigert, ihre Personalien bekannt zu geben und sich sämtlichen Identifizierungsmaßnahmen entzogen. Insbesondere sollen sie ihre Fingerkuppen durch den Einsatz von Sekundenklebern und Glitzerstaub dauerhaft unkenntlich und damit die Abnahme von Fingerabdrücken unmöglich gemacht haben. Von den insgesamt 14 vorgeführten Beschuldigten machten vor dem Haftrichter nahezu alle Angaben zu ihren Personalien, so dass sie wie eine Person schon zuvor ebenfalls entlassen werden konnten.

Lediglich gegen eine nach wie vor nicht identifizierte Person wurde antragsgemäß Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet, so die Behörde.

Foto: Polizeiauto (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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