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Wenn das Warten kein Ende nimmt: Entschädigung bei Flugverspätung

Flugpassagiere haben bei erheblichen Verspätungen ein Recht auf Entschädigung.

Foto: Light Field Studios

Anzeige Sie sind für die Betroffenen mehr als nur ärgerlich: Flugverspätungen. Meist haben sie Konsequenzen wie verpasste Anschlüsse oder Termine. Verwandte oder Bekannte am Zielflughafen müssen ebenfalls länger warten. Zudem können erhebliche Folgekosten entstehen. Ein kleines Trostpflaster ist, dass Flugpassagiere bei erheblichen Verspätungen ein Recht auf Entschädigung haben.

Ist Warten ohne Ende ein häufiges Problem auf Flughäfen?

Die Zahlen in Bezug auf Flugverspätungen an europäischen Flughäfen sprechen eine deutliche Sprache. Laut AirHelp, einem Unternehmen für Reisetechnologie, liegt die Verspätungsquote für das erste Quartal 2024 in Deutschland bei 26,6 %. Damit ist sie höher als für den gesamten europäischen Raum (etwa 23 %).

Umgerechnet bedeutet dies, dass in diesem Zeitraum rund 4,7 Millionen Passagiere auf deutschen Flughäfen von Wartezeiten betroffen waren. Diese Zahlen beinhalten alle Verspätungen, von kurzen Verschiebungen bis hin zu Ausfällen. Es ist kaum zu erwarten, dass sich die Quote im laufenden Jahr erheblich verbessert.

Angesichts der Häufigkeit der verspäteten Flüge wundert es wenig, dass immer mehr Betroffene eine Entschädigung haben möchten. In Europa bildet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Grundlage für derartige Ansprüche. Sie regelt, wann Fluggäste bei Flugverspätung eine Entschädigung verlangen können und wie hoch diese ausfällt.

Welche Gründe gibt es für endloses Warten am Flughafen?

Für Flugverspätungen sind unterschiedliche Gründe verantwortlich. Einige lassen sich vorhersehen, andere nicht. Zu den häufigsten Ursachen zählen:

  • Wetterverhältnisse
  • Überlastung des Luftraums
  • Flugzeugwartung und technische Probleme
  • Personelle Schwierigkeiten oder Streiks
  • Verspätete Ankunft des Flugzeugs vom vorherigen Flughafen

Für Fluggäste, die eine Entschädigung wollen, ist wichtig, den Grund für die Verspätung zu kennen. Ansprüche haben sie nur, falls die betreffende Fluglinie Einfluss auf die Verspätung nehmen kann. Bei Ursachen, die das Flugunternehmen nicht zu vertreten hat, muss sie keine Entschädigung zahlen.

Welche Rechte haben Fluggäste bei endlosen Wartezeiten?

Die EU-Regelung sieht verschiedene Arten von Entschädigungsleistungen vor. Die wichtigste ist die Ausgleichszahlung. Wenn ein Anspruch besteht, wird sie unabhängig vom Ticketpreis bezahlt.

Außerdem stehen betroffenen Fluggästen Betreuungsleistungen zu. Dazu zählen Mahlzeiten, Erfrischungen und kostenfreie Telefonanrufe. Bei sehr langen Wartezeiten können die Kosten für eine Übernachtung hinzukommen.

Fällt ein Flug komplett aus, müssen die Unternehmen unter Umständen die Kosten für das Ticket erstatten. Alternativ können sie eine Umbuchung anbieten.

Wie hoch ist eine Entschädigung bei erheblicher Verspätung?

Wie hoch die Entschädigung aufgrund von Flugverspätungen ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Damit ein Anspruch entsteht, muss die Verspätung tatsächlich erheblich sein. Ab zwei Stunden Wartezeit auf einen verspäteten Abflug können Fluggäste Snacks erhalten. Beträgt sie mehr als drei Stunden, dürfen Passagiere Entschädigungsleistungen erwarten.

Als Berechnungsgrundlage für Ausgleichszahlungen wird die Flugstrecke herangezogen. Bei Strecken bis zu 1.500 km liegt der Entschädigungsbetrag bei 250 Euro, über 3.500 km bei 600 Euro. Für Flugdistanzen dazwischen ist die Höhe der Entschädigung 400 Euro.

Weiter Zahlungen sind möglich, falls Fluggästen konkrete Kosten durch eine erhebliche Wartezeit entstehen. Die Höhe dieser Entschädigung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

In welchen Fällen ist eine Entschädigung wegen Flugverspätung möglich?

Die Fluggastrechte für den europäischen Raum lassen sich nur durchsetzen, wenn europäische Flughäfen betroffen sind. Sie gelten für 27 Länder. Bei Flügen von einem außereuropäischen Flughafen zu einem anderen müssen die Betroffenen prüfen, ob sie auf anderem Weg Entschädigungen erhalten.

Europäische Regelungen gelten bei Flügen innerhalb der EU, also für Flüge innerhalb eines Landes oder von einem EU-Land zum anderen. Außerdem sind sie relevant, wenn ein Flug aus einem EU-Land startet oder in einem EU-Land ankommt.

Flugreisende können keine doppelten Entschädigungen beantragen. Falls sie beispielsweise von einem Reiseveranstalter Geld als Ausgleich erhalten, entfällt der Anspruch auf weitere Entschädigungen.

Fluggastrechte bei Verspätungen richtig geltend machen

Falls eine Entschädigung bei Flugverspätung möglich ist, sollten Fluggäste diese in Anspruch nehmen. Sie bietet einen Ausgleich für den Aufwand, der durch die Unpünktlichkeit entsteht. Es empfiehlt sich, im Vorfeld abzuklären, wie die Fluggastrechte im Einzelfall aussehen.

Außerdem lohnt es sich zu überprüfen, wie hoch die Entschädigungssumme realistischerweise ausfallen könnte. Dadurch wissen Betroffene, ob sich der Aufwand lohnt. Zudem lassen sich Enttäuschungen vermeiden.

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