Jobcenter muss Schulbücher zahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Das Jobcenter muss Schulbücher bezahlen, weil die Pauschalen nicht ausreichend sind.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Das Jobcenter muss Schulbücher bezahlen, weil die Pauschalen nicht ausreichend sind.
Foto: Markus Daams / flickr; Lizenz: CC BY 2.0

Niedersachsen / Bremen (am/pm) Schulbedarf kostet mehr Geld, als Empfängern von Hilfeleistungen zur Verfügung gestellt wird. Das ist das Ergebnis einer Studie der Wohlfahrtverbände Caritas und Diakonie im Oldenburger Land. Jetzt hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmals entschieden, dass die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter übernommen werden müssen.

Geklagt hat eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe, die im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II stand, dem sogenannten „Hartz IV“. Sie hatte die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern (135,65 Euro) – die von der Schule nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit leihweise zur Verfügung gestellten werden – und eines grafikfähigen Taschenrechners (76,94 Euro) vom Jobcenter als Zusatzleistungen zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligt mit dem „Schulbedarfspaket“ eine Pauschale von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr. Für eine konkrete Bedarfsermittlung fehle eine Rechtsgrundlage, so das Landessozialgericht in seiner Begründung.

Anzeige

Schulbuchkosten sind Mehrbedarfsleistungen, hat das Landessozialgericht entschieden. Bücher würden nicht von der Schulbedarfspauschale umfasst, sondern müssten grundsätzlich aus dem Regelbedarf bestritten werden. Da dieser jedoch nur Kosten für Bücher jeglicher Art von zirka 3 Euro monatlich vorsehe, seien hierdurch die notwendigen Schulbuchkosten nicht gedeckt. Andere Leistungen sind dafür nicht vorgesehen. Der Gesetzgeber müsse aber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen und dazu gehören auch die Kosten für den Schulbesuch – und das gelte auch für Einmalbedarfe wie Schulbücher. Demgegenüber seien die Kosten für grafikfähige Taschenrechner von der Schulbedarfspauschale abgedeckt, weil er nicht für jedes Schuljahr erneut angeschafft werden, sodass die Pauschalen insgesamt ausreichend seien.

Mehr aus diesem Ressort
NiedersachsenSchwerverletzter bei Abbiegeunfall in Wagenfeld und Zeugenaufruf nach Unfallflucht in SulingenNiedersachsenLies fordert Korrekturen am Reformpaket der BundesregierungNiedersachsenFestnahme nach versuchtem Diebstahl in Geeste
StartseiteKommentieren
Weitere Artikel
BlaulichtZeugenaufruf nach Dieseldiebstahl in GanderkeseeNachrichtenZwei Tote bei schwerem Unfall auf der A96NachrichtenVerbraucherschützer fordern Nachbesserungen bei PflegereformBremenWetterbericht für Niedersachsen/Bremen (27.09.2026)NachrichtenInsa: Union fällt auf 19 Prozent – SPD und Grüne legen zuNachrichtenAsylerstanträge im September auf niedrigstem Stand seit 2012

Anzeige

StellenmarktJobs in OldenburgAktuelle Stellenangebote aus Oldenburg und der Region.LokalesNachrichten aus OldenburgAlle Meldungen aus der Stadt auf einen Blick.Immer informiertWhatsApp-KanalDie wichtigsten Nachrichten direkt aufs Handy.MenschenOldenburger/in des MonatsJeden Monat ein besonderes Gesicht der Stadt.
Im FokusTopthemenKommunalwahl 2026UOdMVerkehrFilmfest
Social MediaFolge unsFacebookInstagramYouTubeTikTok