Spielgerätesteuer bringt 700.000 Euro zusätzlich
Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparate spülen rund 700.000 Euro zusätzlich in die Stadtkasse.
Foto: Uwe Steinbrich/pixelio.de
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Oldenburg (zb) – Spielhallenbetreiber in Oldenburg müssen ab Januar fünf Prozent mehr Vergnügungssteuer zahlen. Das hat der Rat der Stadt Oldenburg mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Piratenpartei / Die Linke auf seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die FDP enthielt sich der Stimme.
Konkret geht es um Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsapparate und -automaten. Bislang liegt die Abgabe bei 15 Prozent. Für die Stadt bedeutet die Erhöhung Mehreinnahmen von rund 700.000 Euro. Die sind angesichts der Haushaltssituation dringend erforderlich. Allerdings argumentiert die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage nicht nur mit den Mehreinnahmen, sondern auch mit der „Eindämmung des gewerblichen Automatenspiels“.
Der bisherige Steuersatz von 15 Prozent habe die Stadt diesem Ziel nicht näher gebracht. Seit 2011 sei die Zahl der Konzessionen und infolge dessen natürlich auch die der Geräte gestiegen. Ob eine Steuererhöhung allerdings ein Mittel gegen Spielsucht ist, bezweifelten die Ratsmitglieder. Die Steuererhöhung könne vielleicht zu einer Reduzierung der Spielautomaten führen, würde aber keine Spielsucht bekämpfen. Einig war man sich, dass die Steuer aus ökonomischen Gründen erhöht werden müsse, um Haushaltslöcher zu stopfen.
Ob der erhöhte Steuersatz eventuell eine erdrosselnde Wirkung habe, müsse abgewartet werden. Die CDU, die zwar für die Erhöhung stimmte, warnte deshalb vor einer möglichen Klage der Spielautomatenbetreiber. Die Stadtverwaltung berichtete im Vorfeld der Debatte von anderen niedersächsischen Städten und anderen Bundesländern, die schon länger einen Steuersatz von 20 Prozent erheben. Dieser Steuersatz sei von mehreren Gerichten für zulässig erachtet worden, argumentierte die Verwaltung.
In Niedersachsen erheben seit dem letzten Jahr die Städte Braunschweig, Celle, Lehrte und Nordhorn eine Spielgerätesteuer in Höhe von 20 Prozent. Anhängige Klageverfahren sind bisher noch nicht entschieden. Die Stadt Hannover hat einen Steuersatz von 18 Prozent. Auch hierzu gibt es bisher keine Gerichtsentscheidung.
Die Anzahl der Geldspielgeräte in Spielhallen hat sich in Oldenburg von 2011 bis heute von 501 auf 582 erhöht. Damit hat die Anzahl der Geldspielgeräte von 2011 bis heute um rund 16 Prozent zugenommen. Die Anzahl der Konzessionen stieg von 49 auf 57. Für Ende 2014 / Anfang 2015 sind für zwei weitere Spielhallen Konzessionen beantragt worden. Zudem stehen 131 Spielgeräte in 60 Gaststätten.
Diese Entwicklung sei eher ein klares Indiz dafür, dass von einer Erdrosselungswirkung keine Rede sein könne. Vielmehr bestehe immer noch ein Anreiz, Konzessionen zu beantragen bzw. weitere Spielgeräte aufzustellen, schlussfolgerte die Verwaltung und die große Ratsmehrheit folgte ihr.
Das Angebot der Interessengemeinschaft Oldenburger Automatenkaufleute statt der Steuererhöhung die Kosten für eine halbe Stelle für Präventionsarbeit zu finanzieren, fiel nicht auf fruchtbaren Boden. Steuern durch Spenden zu ersetzen, sei keine Lösung und führe lediglich in eine städtische Abhängigkeit, meinte Jonas Christoph Höpken von den Linken. Auch ihre Bitte, die Entscheidung zu vertagen, wurde nicht erhört. Somit werden ab dem kommenden Jahr rund 700.000 Euro zusätzlich in die leere Stadtkasse fließen.
1 Kommentar
Wie Kompetent man in Sachen Spielsucht ist, wird an dem Ausspruch eines Stadtrates sehr deutlich: Man benötigt die 700.000 € für die Bekämpfung der Spielsucht.
Man spricht darüber, das man zu viele Spielstätten hat, doch wer hat denn diese Spielstätten genehmigt und dabei gewusst, wie viele wir denn in Oldenburg haben?!
Mittlerweile hinterläßt ein Teil des Stadtrates den Eindruck, als sei er etwas „überfordert“; die mittlerweile zum Großteil sehr fragwürdigen Entscheidungen unterstreichen das ganze noch einmal.