Der Landtag und seine Aufgaben
Oldenburg (Anja Michaeli/Tobias Hadan) Am kommenden Sonntag sind etwa 6,1 Millionen Menschen dazu aufgerufen, den 18. Niedersächsischen Landtag zu wählen. Bei der letzten Landtagswahl 2013 haben 59,4 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben (2008: 57,1 Prozent). Im Gegensatz dazu lag die Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl bei 76,2 Prozent. Die Landesparlamente stehen im Schatten des Bundestages. Dabei hat die Landespolitik bei bestimmten Themen großen Einfluss auf das Leben der Bürger.
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Aufgaben des Landtags
Der Landtag ist das Landesparlament und kontrolliert die Landesregierung und die Verwaltung. Die Abgeordneten des Landtags kümmern sich zum Beispiel um Schul- und Hochschulpolitik, Medien, Kunst und Kultur, Verwaltung, Richtlinien für die Polizei und für die innere Sicherheit. Die Abgeordneten setzen sich in elf Ausschüssen mit landespolitischen Themen auseinander. Sie verabschieden Gesetze und verteilen Steuergelder. Es werden die regionale Wirtschaft, soziale Einrichtungen oder kulturelle Angebote unterstützt. Zu den Befugnissen gehört auch die Regelung des Glücksspiels. Zudem tragen die Länder die Verantwortung für die Kommunen. Sie verabschieden Kommunalverfassungen und helfen über den kommunalen Finanzausgleich den finanzschwächeren Kommunen im Land. Die Kompetenzen der Länder wurden mit der Förderalismusreform 2006 um einige Politikfelder erweitert unter anderem um den Nichtraucherschutz, Ladenschluss, Strafvollzug sowie die Besoldung, die Versorgung und das Laufbahnrecht der Landesbeamten.
Außerdem nimmt die Landesregierung über den Bundesrat Einfluss auf die Bundesgesetzgebung. Dort ist Niedersachsen mit sechs Stimmen vertreten. Der Bundesrat bestätigt oder verwirft Gesetzesvorlagen des Bundestages und kann eigene Gesetze einbringen.
Im aktuellen Wahlkampf streiten die Parteien zum Beispiel über die Unterrichtsversorgung, die Bereitstellung von Finanzmitteln für Sprachförderunterricht, Förderschulen, Abschiebungen, die Schulden des Landes, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge und den Sitz im VW-Aufsichtsrat. Sie wollen unter anderem die Kita-Gebühren und die Kosten für Meisterprüfungen streichen, Schulformen erhalten oder abschaffen, Polizisten, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter einstellen, mehr Videoüberwachung einsetzen oder finanzschwache Kommunen mit Mitteln in unterschiedlicher Höhe unterstützen. Die Wahlprogramme der Parteien zeigen die unterschiedlichen Positionen auf.
Weitergehende Informationen sind unter www.bpb.de zu finden.
Die Landtagswahl 2017
Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Erststimme wird für den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises abgegeben. In Oldenburg gibt es zwei dieser Wahlkreisen mit je fünf Direktkandidaten der CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken. Die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Landtag. Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, um in den Landtag einziehen zu können. In Niedersachsen stehen insgesamt 15 Parteien zur Wahl: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), Freie Demokratische Partei (FDP), Die Linke (Linke), Alternative für Deutschland (AfD), Bündnis Grundeinkommen (BGE), Deutsche Mitte – Politik geht anders … (DM), Freie Wähler, Liberal-Konservative Reformer (LKR), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Die Partei, Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei), Piratenpartei (Piraten) und die V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer.
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