Oldenburg

Wagenburg: Räumungsklage der Stadt erfolgreich

Das Landgericht Oldenburg hat der Klage gegen den Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens auf Räumung des Standplatzes am Stau stattgegeben.

Das Landgericht Oldenburg hat der Klage gegen den Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens auf Räumung des Standplatzes am Stau stattgegeben.
Foto: Anja Michaeli

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Oldenburg/am – In knapp fünf Minuten wurden am heutigen Morgen den Wagenburg-Bewohnern ihre vorletzten Hoffnungen genommen. Das Landgericht Oldenburg gab der Klage der Stadt Oldenburg gegen den Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens auf Räumung des Standplatzes am Stau statt. Nun bleibt den Wagenburglern nur noch die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Bei dem Zivilverfahren wurde die Frage geklärt, ob eine ordentliche Kündigung seitens der Stadt Oldenburg rechtmäßig war. Über den Standplatz hatten die beiden Parteien einen Nutzungsvertrag über das Gelände geschlossen. Die Stadt kündigte diesen Vertrag im November 2012 auf. Eine Woche vor der Urteilsverkündung fand die mündliche Verhandlung statt (die Oldenburger Onlinezeitung berichtete).

Das Gericht hat die ausgesprochene (ordentliche) Kündigung als wirksam erachtet, so dass das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum 28. Februar 2013 beendet worden sei. Da die ordentliche Kündigung keines besonderen Grundes bedürfe, sei es für die Entscheidung nicht darauf angekommen, ob daneben auch die Voraussetzungen für ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht der Stadt vorlagen, heißt es in der Begründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Berufung hat der Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens noch nicht entschieden. „Wir müssen jetzt weiter mit der Politik verhandeln“, sagt Jörg Skyba. Der Verein hoffe darauf, dass die Vertragsbedingungen für einen neuen Standplatz auf dem ehemaligen Fliegerhorst noch verbessert werden. Als größte Probleme sieht der Verein die Höhe des Pachtzins und die geforderten Erschließungskosten (die Oldenburger Onlinezeitung berichtete). Sollte dies nicht gelingen, sei das ganze Projekt Wagenburg gefährdet. „Auf die vorliegenden Bedingungen kann sich die Gruppe nicht einlassen“, so Skyba.

Die Stadtverwaltung wird zunächst abwarten, ob es zu einem Berufungsverfahren kommt. Es seien nach dem Urteil auch noch einige Fragen zu klären, die sich auf eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beziehen. Außerdem sei der Ausbau der Promenade aus bautechnischen Gründen nicht soweit fortgeschritten, dass eine Bauzufahrtsstraße über den Wagenburgstandort sofort notwendig sei. „Wir planen keinen Schnellschuss“, sagt Stadtsprecher Andreas van Hoven. Damit wolle die Stadt aber auf jeden Fall noch in diesem Jahr anfangen.

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5 Kommentare

  1. Markus
    17. Oktober 2013 um 21.31 — Antworten

    „Auf die vorliegenden Bedingungen kann sich die Gruppe nicht einlassen“, so Skyba.

    Soso. Niemand zwingt die Wagenburg, das Gelände am Fliegerhorst zu pachten. Sie können es zu den geforderten Bedingungen tun oder eben nicht. Sie dürfen sich auch ganz autonom und selbstbestimmt auf dem freien Grundstücksmarkt ein Gelände suchen, wie alle anderen Häuslebauer auch. Ein irgendwie gearteter Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gelände zu Sonderkonditionen besteht nicht!

  2. dableiben
    18. Oktober 2013 um 19.39 — Antworten

    die jungs und mädels wagenburgler sollen GENAU DA bleiben, wo sie jetzt sind. auch wenn einem nicht alles gefallen kann, was die als selbstverständlich und gottgegeben erachten, ist das immer noch wenig bis nichts gegen das grossmannsgehabe und das (öffentliche gewalt)-selbstverständnis des rates bzw. schwandners. im übrigen unverschämt von schwandner, den leuten nahezulegen, wagenburgen würden nun mal mobilität bedeuten, also zieht mal schön weiter. die leute wollen an einem zentralen platz möglichst autonom leben. das kann ma zwar auch als unverschämt auslegen, in summe leisten diese leute aber etwas für alle, nämlich freiraum zu bewahren und zu verteidigen. anders als die bankster und inverstoren aus was sparten auch immer, die sich da auf ewigkeit ihren blick auf auf die stillen wasser sichern wollen. randgruppen raus, kohle rein. widerlich. schickt den schwandner auf reisen und nicht die wagenburgler.

  3. Alex
    28. Oktober 2013 um 20.48 — Antworten

    Nachdem man den Baufortschritt rund um den ehemaligen Schlachthof sich einmal mit neutralen Augen ansieht, so stellt man fest, dass die ursprüngliche Atmosphäre des Geländes komplett zerstört wurde und machen wir uns nichts vor: auch niemals wieder hergestellt werden könnte.

    Neue elitäre Wohnungen und der ach so kleidsame Lifestyle werden dazu führen, dass aus einer einstigen Oase für Freidenker und Menschen, die einfach nach ihrer Façon und dennoch im Rahmen der gesellschaftlichen Regeln leben möchten, nun ein seelenloses Gelände für diejenigen Zuzügler werden wird, die sich beim gemeinsamen abendlichen Blick auf die Hunte bei einem Glas Wein einfach nichts mehr zu sagen haben.

    Oldenburg ist nicht Hamburg, ist nicht Düsseldorf und auch nicht Frankfurt – liebe Stadtväter bedenkt das einfach einmal bevor ihr derartige Prestigebauprojekte ins Leben ruft! Denn manchmal ist es einfach besser für eine Stadt, Dinge so zu lassen, wie sie sind. Denn Steuern zahlen auch die Menschen in dieser Stadt, die in Wohnmobilen wohnen.

    • genau
      4. November 2013 um 21.58 — Antworten

      genau so ist das, nicht noch ein schuttabladeplatz für investoren-müll aus der finanzkriegsretorte subventioniert und geschmiert mit kleinsparer- und renter-enteignungs-euronen. FREIRÄUME bewahren, ALTERNATIV-Währungen einführen, SCHWANDNER abwickeln!

  4. Antipunk
    30. Januar 2014 um 16.47 — Antworten

    Jippie!! Und weg…. 😀

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