Oldenburg

Wagenburg: Entscheidung fällt nächsten Freitag

Im Oldenburger Landgericht wurde die Räumungsklage der Stadt Oldenburg gegen die Wagenburg verhandelt.

Im Oldenburger Landgericht wurde die Räumungsklage der Stadt Oldenburg gegen die Wagenburg verhandelt.
Foto: Anja Michaeli

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Oldenburg/am – Am heutigen Freitag, 4. Oktober, wurde die Räumungsklage der Stadt Oldenburg gegen die Wagenburg vor dem Oldenburger Landgericht verhandelt. Zur Entscheidung steht die Frage, ob eine ordentliche Kündigung des Geländes am Stau rechtens war oder nur eine Sonderkündigung auf Eigenbedarf Geltung hätte. Das Urteil wird am kommenden Freitag verkündet.

Wie bereits mehrfach berichtet, soll die Wagenburg das Gelände am Stau für das städtebauliche Projekt „Quartier Alter Stadthafen“ verlassen. Seit rund 20 Jahren besteht die alternative Wohnform an dieser Stelle. Die Bewohner möchten nun auf ein alternatives Areal umziehen, können sich jedoch mit der Stadtverwaltung nicht einigen. Während die Wagenburgler an weiteren Verhandlungen interessiert sind, ließ sich die Stadt Oldenburg trotz einer Unterschriftenaktion, an der sich rund 3000 Unterstützer beteiligten, von der Räumungsklage nicht abbringen. Eine gütliche Einigung wurde heute vor Gericht erneut abgelehnt. „Es hat genügend Möglichkeiten der Einigung gegeben“, betonte Rechtsanwalt Andreas Genze für die Stadt Oldenburg und bezog sich damit auf 45 Gelände, die angeboten wurden. Jörg Skyba vom Wagenburg-Verein widersprach dem, denn lediglich fünf Plätze davon seien in Frage gekommen.

Die Verhandlung am heutigen Freitag begann mit einer Erklärung des Richters Dr. Dirk Rahe, der betonte, dass es an dieser Stelle nur um einen kleinen Ausschnitt des Konfliktes gehe. Auf juristischer Ebene würde die Vertragsgrundlage der Kündigung bewertet. Die Frage dreht sich darum, ob eine ordentliche Kündigung Geltung hätte oder nur eine Sonderkündigung wegen Eigenbedarf mit dem Angebot eines Alternativgeländes rechtens sei. Am 28. November 2012 hatte die Stadt der Wagenburg ordentlich gekündigt, parallel dazu fanden Verhandlungen über eine Ersatzfläche statt. Die politischen Bemühungen um eine Lösung könnten mit einer Gerichtsentscheidung nicht beendet werden, betonte der Richter. Der Verein sieht die Zuständigkeit für den Prozess nicht beim Landgericht, sondern beim Amtsgericht, weil es sich um eine Mietsache handele. Dem erteilte der Richter heute eine Absage. Mietverträge würden für die Überlassung von Wohnraum gelten, hier ginge es um ein Grundstück.

Für das Gelände am Stau wurde in den 90er Jahren ein Pachtvertrag über 1000 Mark abgeschlossen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von einem Jahr und wurde regelmäßig verlängert, teilweise etwas modifiziert. Jetzt geht es um die juristische Frage, ob in diesem Rahmen die ordentliche Kündigung rechtens war oder – analog dem Mieterrecht – Schutzvorschriften angewendet werden müssen (Kündigung als Eigenbedarf mit dem Angebot eines Ersatzareals). Die Rechtsanwältin Mareike Kaempf, die den Verein der Wagenburgbewohner vertritt, sagt: „Die Stadt braucht das Gelände, dann muss sie auch ein anderes Grundstück finden. Die Erschließungskosten für den Platz am Stau hat der Verein getragen, nun muss die Stadt die Erschließungskosten für das neue Grundstück bezahlen.“ Das sieht Rechtsanwalt Genze anders: „Es gibt eine Ersatzfläche und einen Vertragsentwurf, der kann sofort unterschrieben werden.“ Wenn die Stadt nicht kündigen könne, sei sie auf Gedeih und Verderb mit der Wagenburg verbunden. Darauf erwiderte Kaempf, dass der Stadtrat 2008 in einer Petition festgelegt habe, selbstbestimmtes Leben und Wohnen zu unterstützen.

Das Landgericht Oldenburg wird jetzt die unterschiedlichen Rechtsauffassungen prüfen und bewerten. Am kommenden Freitag, 11. Oktober, 9 Uhr soll die Entscheidung in der Elisabethstraße verkündet werden.

Heute, 4. Oktober, findet ab 16.30 Uhr eine Solidaritätskundgebung ab dem Wagenburgplatz am Stau 117a statt. Um 21 Uhr beginnt ein Konzert mit „Kenny Kenny Oh oh“ und „levitations“.

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6 Kommentare

  1. hausbesitzer
    4. Oktober 2013 um 16.38 — Antworten

    es ist zum kotzen, was die stadt mit dem gelände macht. alles muss mit diesem luxusappartment-mist zugemüllt werden und der letzte freiraum muss vernichtet werden. wirklich abartig.

    • Markus
      4. Oktober 2013 um 21.31 — Antworten

      Die einen nennen es Luxusappartments, für die anderen ist es einfach qualitatix hochwertiger Wohnraum, in dem man sich wohlfühlen kann. Mal etwas anderes als die abgerockten Blocks aus den 50ern oder 60ern, die überall die Gegend verschandeln. Gut isoliert und Heizungsenergie sparend, ganz im Gegensatz zu den schlecht isolierten Altbauten.
      Freiraum: ich radel nun mehrmals die Woche am Stau lang und war die letzten Jahrzehnte entsetzt, dass die Gegend hinter dem Cinemaxx derart verkommen war. Selbst die ehemals schönen Klinkergebäude verfielen immer mehr. Ein Lichtblick war die Sanierung des Wasserturms plus Anbau. Von einer Wagenburg habe ich erst durch die Querelen um das neue Grundstück etwas mitbekommen, so gut versteckt hauste man da. Wenn da kulturelle Veranstaltungen stattgefunden haben sollen, dann für den Normalbürger nicht wirklich erkennbar.

  2. gegen wagenburg
    4. Oktober 2013 um 22.24 — Antworten

    Mensch leute ihr habt genug ausweich Möglichkeiten bekommen , packt eure lumpen zusammen und verschwindet

  3. Alex
    5. Oktober 2013 um 17.07 — Antworten

    Die sollten froh sein, dass überhaupt ein alternatives Areal angeboten wird. Alleine das ist schon ein extrem großes Entgegenkommen. Man sollte das ganze Verfahren jetzt auch nicht unnötig in die Länge ziehen, wenn die Wagenburg Bewohner rechskräftige Urteile nicht akzeptieren können, dann bitte einfach schnell und schmerzlos zwangsräumen.

  4. susi
    7. Oktober 2013 um 15.35 — Antworten

    am besten die appartments gleich wieder abreissen, wenn sie fertig sind, oder instand-besetzen. scheiss invetsoren-gesindel. damit können schwandner und konsorten dann in china hausieren gehen, wie geil toll in oldenburg gebaut wird, auf chinesische reis(s)brett-manier nämlich. weg mit dem müll.

  5. kleisen
    7. Oktober 2013 um 22.45 — Antworten

    Wagenburg ist eine alternative Wohnform. Sie ist nicht erstrebenswert. Und sie berechtigt nicht zu Forderungen, die über die allgemein geltenden Regeln hinausgehen. Sie macht sich mit diesen Forderungen zutiefst unbeliebt bei denen, denen diese Wohnform als tolerierbar verkauft werden soll.

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