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Die Initiative Bike & Inliner Nights lädt zu ihrer letzten Mittwochstour in diesem Jahr ein. Diesmal geht es rund 15 Kilometer durch das Oldenburger Stadtgebiet. Wie die Initiative mitteilt, soll wiederholt für den Ausbau von Radwegen demonstriert werden.

Die Initiative Bike & Inliner Nights lädt zu ihrer letzten Mittwochstour in diesem Jahr durch Oldenburg ein.
Foto: privat

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Oldenburg (pm) – Die Initiative Bike & Inliner Nights lädt zu ihrer letzten Mittwochstour in diesem Jahr am 10. September ein. Diesmal geht es rund 15 Kilometer durch das Oldenburger Stadtgebiet. Der Startschuss fällt wie üblich um 19 Uhr am Julius-Mosen-Platz. Von dort geht es in Richtung Stau, Straßburger Straße, Pferdemarkt, Nadorster Straße, Lambertistarße in Richtung Auguststraße, Ammerländer Heerstraße, Uhlhornsweg und zurück über Eichenstraße, Lindenallee Ofener Straße.

Wie die Initiative mitteilt, soll wiederholt für den Ausbau von Radwegen demonstriert werden. „Aus unserer Sicht ist die aktuelle Diskussion um die Nutzung der Radwege ein Schritt in die falsche Richtung. Anstatt die Radfahrer wieder auf die Straße zu schicken, weil die Radwegbreite nicht den vorgegebenen Normen entspricht sollte Geld investiert werden, um einen normgerechten Zustand herzustellen“, meint Wilhelm Vix von der Initiative. „Der Ausbau der Radwege ist schon seit vielen Jahren eine unserer Forderungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahl der verletzten und getöteten Radfahrer ansteigen wird, wenn die Radwegenutzungspflicht aufgehoben wird, ist nach unserer Überzeugung sehr hoch. Dies kann aber doch nicht das Ziel einer vernünftigen Verkehrspolitik sein“, meint er.

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6 Kommentare

  1. Vernunftfan
    3. September 2014 um 16.57 — Antworten

    Uff, was für ein Unfug! Die Benutzungspflicht der Radwege wird ja gerade deshalb aufgehoben, weil es auf der Fahrbahn für Radfahrer SICHERER ist. Da sind sich heute alle Verkehrsexperten einig und das ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt.

    Die Zahl der Unfälle wird also SINKEN, wenn mehr Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sind. Umgekehrt wird also ein Schuh daraus. Wilhelm Vix, bitte sitzen Sie nach und informieren Sie sich, bevor Sie einen solchen Unsinn verbreiten!

    P. S.: Was haben die Inliner eigentlich davon, wenn die Radwege ausgebaut werden? Sie gehören doch auf den Gehweg.

    • Alex Hesse
      4. September 2014 um 13.32 — Antworten

      Ich kann „Vernunftfan“ nur zustimmen.

      Außerdem: selbst wenn Radwege nach neuestem Standard ausgebaut würden, ist es immer noch nicht zulässig dort eine Benutzungspflicht anzuordnen insofern keine besondere Gefahrenlage vorliegt.

      Die Forderung sollte eher so formuliert werden:
      Wir fordern den Ausbau einer guten Infrastruktur für das Radfahren, die nachhaltig den Radverkehr fördert und Gefahrensituationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmern so weit wie möglich vermeidet. Der Radverkehr ist vornehmlich auf der Fahrbahn zu führen, wo Radfahrende von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden.
      Der ADFC ist für die Aufhebung der Benutzungspflichten. Den Radfahrenden bleibt aber nach wie vor die Wahlmöglichkeit zwischen Radweg oder Fahrbahn.
      Also keinen Ausbau von Hochbordnebenanlagen (landläufig als Radwege bezeichnet) mit einer hohen Anzahl von Konfliktpunkten für den Radverkehr.
      Die Stadt bleibt dabei in der Pflicht die vorhandenen Radwege in einem benutzbaren und sicheren Zustand zu halten.

      • Alex Hesse
        4. September 2014 um 13.58 — Antworten

        Hier auf dieser Webseite findet man das Verkehrspolitische Programm des ADFC. Dahinter steht auch der ADFC Oldenburg:
        http://www.adfc.de

    • Michael Reins
      6. September 2014 um 10.41 — Antworten

      Immer wieder die gleiche Diskussion, immer wieder die gleichen Argumente; und die werden langsam aber sicher albern.
      Sollte es tatsächlich so sein, dass das fahren auf der Fahrbahn sicherer wäre, würden Radfahrer schon dort fahren (müssen). Die angeblichen Wissenschaftlichen Studien vergleichen nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern das machen auch die Befürworter zur Abschaffung zur Radwegbenutzungspflicht. Eine Gefahrenlage ist schon dann gegeben, wenn der Kraftverkehr sehr dicht ist, was gerade morgens und am späten Nachmittag wie auch am Abend regelmäßig der Fall ist. Weiter sorgt man zusätzlich für mehr stockenden Verkehr und damit auch für mehr Lärm und konzentrierten Schadstoffen.

      Was hier stets als Vorteil angepriesen wird, macht die Angelegenheit für den Radfahrer ganz sicher nicht einfacher; zudem geht es nur um einige wenige Radfahrer die auf der Fahrbahn fahren wollen, weil sie offenbar keine große Lust verspüren sich auf dem Radweg eben so zu verhalten wie man es letztendlich doch verlangt. Fragt sich also warum mind. 95% das können und die verbleibenden 5% nicht.

      Das Radwege breiter sein könnten, ist die eine Sache, das aber gar kein Platz dafür vorhanden ist, die andere. Will man die Radwege tatsächlich verbreitern ginge das nur, wenn man die Gehwege in der Breite reduziert, denn Gehwege müssen mindestens 2,20 m breit sein. Aber selbst das ist an vielen Stellen gar nicht möglich, wenn Radfahrer auch noch einen Radweg vorfinden. Selbst wenn nur Gehwege vorhanden sind – wie in 30er Zonen – sind Gehwege nicht so breit. Allerdings habe ich noch nie von einer Initiative gehört, die möchte das Fußgänger auf der Fahrbahn laufen dürfen ( man könnte ja einen Sicherheitsstreifen einrichten). Auch Rollstuhlfahrer und menschen mit Rollatoren müssten schon lange die Stimme erheben, weil Gehwege teils schräg Richtung Fahrbahn hin ablaufen und gerade sie ein berechtigtes Interesse daran haben sollten, keine akrobatischen Kunststückchen hinlegen zu müssen.

      Wir benötigten also für einen Radweg von mindestens 1,60 m, für Gehwege mindestens 2,20 m und für einen Fahrstreifen mindestens 2,75. Kfz sind heute in aller Regel über 1,80 m breit, dazu kommen die Spiegel mit je mindestens 0,25 m, womit eine Breit von 2,3 m erforderlich ist; verbleiben
      also 0,45 m. Und wo sollen jetzt die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren; vielleicht mittig auf dem jeweiligen Fahrstreifen? Ich denke, das sollten die Befürworter noch einmal in aller Ruhe in sich gehen und darüber nachdenken, was sie da gerade für einen Unfug durchsetzen wollen.
      Im weiteren hat die Stadtverwaltung mit den Plänen bestimmte Fahrbahnen für den Radverkehr freizugeben, nicht gerade nachgedacht; niemand würde auf die Idee kommen einen Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren zu lassen wo stetiger Busverkehr herrscht. Oder sollen Fahrgäste nun einen Bus früher nehmen damit einige wenige Radfahrer die Fahrbahn benutzen können?!
      An der Auguststraße ist zudem deutlich zu erkennen das es Radfahrer zu 99% unterlassen auf der Fahrbahn zu fahren, denn ihnen ist offenbar klar, das man mit dem Rad den ohnehin langsamen verkehr nur unnötig aufhält (in diesem Zusammenhang erinnere ich an den § 1StVO, der jegliche Behinderung verbietet). Weiter steht dort auch, das man eine vermeidbare Belästigung unterlassen soll; nun belästigen die Kraftfahrzeuge ihrerseits aber nun gezwungenermaßen Anwohner und Passanten, weil der Lärm zunehmen wird und eine Dauerpräsenz der Kfz die Folge sein wird.
      Der Autofahrer wird dann andere Wege suchen um sein Ziel zu erreichen und ehemals ruhige Straßenzüge mit massiven Kraftverkehr beglücken.

      Die Radfahrer die unbedingt auf der Fahrbahn fahren möchten, haben in keiner Weise über das nachgedacht was unweigerlich folgen muß. Schade eigentlich wenn einige auf etwas bestehen und alles mögliche – wie Studien, die zudem gar nicht für Oldenburg, sondern allgemein erstellt wurden – vorbringen, aber die Folgen in keiner Weise bedenken.
      Als was soll man das ganze nun einstufen; Egoismus einiger weniger die unbedingt mit dem Kopf durch die Wand wollen und nicht gewillt sind, sich auf dem Radweg einfach den Gegebenheiten anpassen wollen?

      • Michael Reins
        6. September 2014 um 10.51 — Antworten

        „Im weiteren hat die Stadtverwaltung mit den Plänen bestimmte Fahrbahnen für den Radverkehr freizugeben, nicht gerade nachgedacht; niemand würde auf die Idee kommen einen Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren zu lassen wo stetiger Busverkehr herrscht. “

        Nachtrag: Hier ist das fahren auf Fahrbahnen gemeint, wo 50 km/h zugelassenen sind.

  2. Nordlicht
    16. September 2014 um 14.33 — Antworten

    Herr Reins, nachgedacht haben offenbar eher sie nicht. Ihre Berechnung zur notwendigen Strassenbreite enthält nämlich einen Denkfehler: würde der Radweg auf die Fahrbahn verlegt werden, ist schlicht kein zusätzlicher Radweg nötig. Dass das wunderbar funktioniert, sieht man am Beispiel der Schützenhofstraße.

    Anscheinend haben sie ausserdem nicht verstanden, was mit „auf der Fahrbahn fahren“ für Radler meint.

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