Stadt nutzt neuen „Bau-Turbo“ gezielt für Wohnungsbau

In Oldenburg soll mehr Wohnraum geschaffen werden.
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Oldenburg (am/pm/ki) Oldenburg will den Wohnungsbau beschleunigen und setzt künftig gezielt auf die neuen gesetzlichen Erleichterungen des Bundes. Der Rat hat dazu einen Grundsatzbeschluss gefasst. Der sogenannte „Bau-Turbo“ soll helfen, schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – ohne städtebauliche Qualität zu gefährden.
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Mit dem neuen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, das am 30. Oktober in Kraft getreten ist, stehen Kommunen neue Instrumente zur Verfügung. Der Oldenburger Stadtrat hat nun einstimmig beschlossen, diese Möglichkeiten verantwortungsvoll zu nutzen. Ziel ist es, mehr Wohnraum zu schaffen, ohne zentrale städtebauliche Grundsätze aufzugeben.
Laut Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht soll Oldenburg vom Bau-Turbo profitieren, ohne an planerischer Qualität zu verlieren. Die Verwaltung hatte einen klaren Rahmen vorgelegt, wie das Gesetz in Oldenburg angewendet werden kann.
Neue Spielräume gezielt nutzen
Zentraler Bestandteil ist der verantwortungsvolle Umgang mit den vier neuen Instrumenten im Baugesetzbuch (BauGB). Dazu zählen:
- Vereinfachte Befreiungen innerhalb bestehender Bebauungspläne
- Erleichterte Abweichungen in unbeplanten Innenbereichen
- Die Sonderregelung nach § 246e BauGB („Bau-Turbo“) als befristete Experimentierklausel
- Die Zustimmungspflicht der Gemeinde mit Dreimonatsfrist
Verfahren nach Größe und Komplexität gestaffelt
Kleinere Bauvorhaben sollen in einem schlanken Verwaltungsverfahren behandelt werden. So entscheidet die Verwaltung eigenständig über Befreiungen nach § 31 BauGB und über Abweichungen nach § 34, sofern das Vorhaben nicht größer als 0,5 Hektar ist.
Größere Projekte nach § 246e BauGB – also der eigentliche Bau-Turbo – bleiben dem Rat vorbehalten. Vorher prüft die Verwaltung, ob ein reguläres Bebauungsplanverfahren notwendig ist, welche städtebaulichen Ziele verfolgt werden und ob sich die Abläufe sinnvoll verkürzen lassen.
Verbindliche Regeln für mehr Verlässlichkeit
Alle Vorhaben, die über den Bau-Turbo abgewickelt werden, benötigen einen städtischen Zustimmungsvertrag. Dieser regelt:
- eine verbindliche Bauverpflichtung,
- die Einhaltung einer Sozialquote ab fünf Wohnungen,
- die Übernahme von Planungs- und Erschließungskosten,
- sowie die Anwendung der Musterfestsetzungen des Rates.
Klare Grenzen für beschleunigte Verfahren
Ausgeschlossen sind Vorhaben, die mit Konflikten oder negativen städtebaulichen Wirkungen verbunden sind. Ebenso gilt der Bau-Turbo nicht für gewerbliches Wohnen wie Boardinghäuser oder AirBnB-Nutzungen. Auch das Wohnen in Gewerbegebieten sowie komplexe Großprojekte sind davon ausgenommen. Die Stadt betont den Gleichbehandlungsgrundsatz – ein „Windhundprinzip“ wird ausgeschlossen.





2 Kommentare
„Ohne städtebauliche Qualität zu gefährden“, „ohne planerische Qualität zu verlieren“ oder „ohne zentrale städtebauliche Grundsätze aufzugeben“ – Planerlyrik aus der Mottenkiste. Als gerade noch zu Zeiten der Reichsmark gebürtiger Oldenburger und Dipl. Ing. Stadt-und Regionalplanung (TUB) frage ich mich, welche Grundsätze und welche Qualität sind gemeint? Die Stadt hat sich seit den Zeiten der Gauhauptstadt verändert, ohne Zweifel, aber doch eher mit der Kraft der Renditegier von Investoren. Gerade mal die „Oldenburger Hundehütte“ hat vielfach gerade noch überlebt, aber der „Bau-Turbo“ wird dafür sorgen, dass auf der hiesigen klimaschutzbefreiten Planungsgrundlage von 1996 (Flächennutzungsplan) möglichst jede Wiese und jeder Garten noch einfacher mit Betongold geschmückt werden kann. Mensch und Umwelt quo vadis, Stadtplanung wie von einem Herrn Hobrecht oder ein Bild der Stadt nach Kevin Lynch – nein danke, eine verpasste Chance.
Dann hoffe ich mal, dass bei all der „Qualität“ die Sozialqoute nicht vergessen wird. So wie beim Bauprojekt Schützenweg/ Hammelmannstrasse. Ach nee, das wurde nicht vergessen sondern vom Rat so beschlossen. Trotz eigener Vorgabe von 30 % Sozialquote.