Sozialgericht erkennt Arbeitsunfall bei Tierheim-Hundesitterin in Oldenburg
Das Sozialgericht Oldenburg hat einen Arbeitsunfall bei einer ehrenamtlichen Hundesitterin eines Tierheimvereins anerkannt. Das Gericht teilte mit, dass die Frau sich im Mai 2025 beim Gassigehen mit einem Tierheimhund auf einem Trampelpfad verletzt hatte und dabei eine Sprunggelenksfraktur erlitt.
Die zuständige Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall zunächst abgelehnt, da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handele.
Das Sozialgericht urteilte jedoch, dass alle Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt seien. Die regelmäßige Tätigkeit habe für das Tierheim einen wirtschaftlichen Wert und unterlag dessen Weisungen.
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Laut Gericht unterlag die Klägerin den Anweisungen des Vereins, da sie die Hunde nur zu festen Zeiten abholen durfte und diese nicht frei verfügbar waren.
Die mehrfach wöchentlich ausgeübte Tätigkeit gehe über reine Vereinspflichten hinaus und sei nicht allein mit Tierwohl-Aspekten zu begründen.
dts Nachrichtenagentur
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