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Sachsen will Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen

via dts Nachrichtenagentur

Sachsen will den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abschaffen. Einen entsprechenden Antrag hat Landesjustizministerin Constanze Geiert für die nächste Woche stattfindende Justizministerkonferenz eingebracht.

Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politiker halte sie „nicht für erforderlich“, sagte die CDU-Politikerin dem „Stern“. Der einschlägige Paragraf 188 habe bisher keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger effektiv verhindert. Laut Antrag wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aufgefordert, „eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte“ zu prüfen. Als Alternative könne auch der Tatbestand der Politikerbeleidigung auf jene Äußerungen begrenzt werden, die geeignet seien, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.

Aus Sicht von Justizministerin Geiert schürt der Straftatbestand der Politikerbeleidigung bei vielen Menschen die Sorge, dass „eine polemische Auseinandersetzung“ in der politischen Debatte „nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei. Dabei gehe es nicht darum, Politiker ohne Schutz zu lassen: Schwerwiegende Beleidigungen könnten dann weiterhin über den allgemeinen Tatbestand geahndet werden.

Der Freistaat Sachsen fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Politikerbeleidigung im Strafgesetzbuch abzuschaffen oder mindestens stark einzuschränken, sowie den Paragrafen 185 des Strafgesetzbuches zu präzisieren. Insgesamt sollte die Systematik der Beleidigungsdelikte reformiert werden, sagte Geiert. Dies erhöhe die Rechtssicherheit, wahre den Persönlichkeitsschutz – und stärke die Meinungsfreiheit.

Bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) waren im vergangenen Jahr 6.246 Meldungen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches eingegangen – deutlich mehr als in den Vorjahren. Das hatte das Bundeskriminalamt zuletzt dem „Stern“ mitgeteilt. 2024 wurden 4.439 Fälle registriert, 2023 waren es 2.598. 2022 gab es nur 1.404 gemeldete Verstöße.

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dts Nachrichtenagentur

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