Rat erhöht Entschädigung für Mitglieder

Der Oldenburger Rat erhöht eigene Aufwandsentschädigung.

Der Oldenburger Rat erhöht eigene Aufwandsentschädigung. Die Abstimmung erfolgte einstimmig.
Archivfoto: Finn Gohra

Der Oldenburger Rat hat höhere Entschädigungen am Montag, 28. September, beschlossen. Sie gelten mit Beginn der neuen Wahlperiode am 1. November. Ratsmitglieder bekommen dann monatlich 400 statt bisher 335 Euro. Zusätzlich steigt das Sitzungsgeld von 30 auf 35 Euro. Grundlage sind unter anderem Empfehlungen einer vom niedersächsischen Innenministerium eingesetzten Kommission.

Auch für besondere Funktionen gibt es künftig mehr Geld. Bürgermeister/innen und Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich zur regulären Entschädigung monatlich 600 statt 502,50 Euro. Für den Ratsvorsitz steigt die zusätzliche Pauschale von 125 auf 150 Euro. Die monatliche Fahrtkostenpauschale wird von 58 auf 67 Euro angehoben.

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Rund 89.000 Euro Mehrkosten

Nach Berechnungen der Stadt verursacht die Neuregelung zusätzliche Ausgaben von rund 89.000 Euro pro Jahr. Darin stecken allerdings auch rund 12.000 Euro, die auf die Vergrößerung des Rates um zwei Mitglieder zurückgehen. Die eigentlichen Änderungen der Entschädigungen machen damit den größeren Teil der Mehrkosten aus.

Die Stadt verweist bei den Erhöhungen auf die Empfehlungen der niedersächsischen Entschädigungskommission. Als Gründe für die Anpassung nennt sie unter anderem allgemeine Preissteigerungen und die zunehmende Komplexität der Aufgaben kommunaler Mandatsträger/innen. Die Empfehlungen sind jedoch keine verbindlichen Vorgaben. Über die konkrete Höhe entscheiden die Kommunen selbst in ihren Entschädigungssatzungen.

Zuschuss für digitale Ratsarbeit steigt

Mehr Geld gibt es auch für die technische Ausstattung. Wer für die weitgehend elektronische Ratsarbeit ein geeignetes eigenes Mobilgerät, Notebook oder Tablet nutzt, kann künftig 1.035 Euro pro Wahlperiode erhalten. Bislang waren es 900 Euro. Ausschussunterlagen dürfen trotzdem weiterhin auf Papier bezogen werden.

Höhere Beträge gelten zudem für weitere ehrenamtlich Tätige. Die Grundpauschale für Bezirksvorsteher/innen steigt beispielsweise von monatlich 40 auf 46 Euro. Kreisjägermeister/in und Kreisbeauftragte/r für Naturschutz erhalten jeweils 133 statt bisher 116 Euro.

Beschlossen hat die Änderungen noch der bisherige Rat. Das entspricht nach Angaben der Stadt ihrer bisherigen Praxis: Die scheidenden Ratsmitglieder legen die Entschädigungen fest, die mit Beginn der folgenden Wahlperiode gelten.

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