Oldenburg

Oldenburger Gericht weist Klage nach Phishing-Betrug ab

via dts Nachrichtenagentur

Ein Ehepaar aus dem Ammerland hat seinen Prozess gegen eine Bank nach einem Phishing-Vorfall verloren. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte ein Urteil des Landgerichts am 24. April, wonach die Bank nicht für den Schaden haftet, der den Klägern durch betrügerische Überweisungen entstanden war, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Eheleute hatten knapp 41.000 Euro verloren, nachdem die Frau auf eine gefälschte E-Mail der Bank hereingefallen war. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Klägerin grob fahrlässig gehandelt hatte, indem sie sensible Daten auf einer Phishing-Website eingab und einen Registrierungscode an die Betrüger weiterleitete.

Die Bank sei nicht verpflichtet gewesen, die Kunden vor solchen Betrugsmethoden zu warnen.

Der Fall zeigt erneut die Risiken von Phishing-Attacken. Die Täter hatten die Frau mit einer gefälschten E-Mail dazu gebracht, ihre Bankdaten preiszugeben.

Anschließend konnten sie das Gemeinschaftskonto plündern. Die Kläger scheiterten mit ihrem Versuch, die Bank in die Pflicht zu nehmen.

dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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