Oldenburger Gericht verneint Impfschaden nach Corona-Impfung
Das Sozialgericht Oldenburg hat einen Anspruch auf Entschädigung wegen eines angeblichen Impfschadens nach einer Corona-Impfung abgelehnt. Das Gericht teilte mit, dass bei der betroffenen Frau aus dem Oldenburger Raum kein Impfschaden im rechtlichen Sinne festgestellt werden konnte.
In dem verhandelten Fall hatte eine Oldenburgerin behauptet, durch die Corona-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben.
Das Gericht kam jedoch nach Prüfung der medizinischen Unterlagen und der Beweislage zu dem Schluss, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den beschriebenen Beschwerden nicht nachweisbar sei.
Das vollständige Urteil steht auf der Website des Sozialgerichts Oldenburg zur Verfügung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen eines Monats beim Landessozialgericht angefochten werden.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
NachrichtenDax startet nach US-Zwischenwahlen im PlusArtikel lesen
BlaulichtSchwerer Verkehrsunfall auf A1 bei Groß IppenerArtikel lesen
NachrichtenAhmetovic fürchtet neuen Angriff auf IranArtikel lesen
NachrichtenAnteil der Führungskräfte EU-weit höher als in DeutschlandArtikel lesen
NachrichtenZahl der Einschulungen rückläufigArtikel lesen
NachrichtenAsyl-Neuzugänge im Oktober auf niedrigstem Stand seit 2011Artikel lesenAnzeige
SchaufensterPaletten sicher umreifen: Was Betriebe in Oldenburg über Umreifungsband wissen solltenArtikel lesenAnzeige
SchaufensterDie Packliste fürs Ferienlager beginnt mit dem TagesprogrammArtikel lesen



