Anklage wegen tödlicher Polizeischüsse in Oldenburg zugelassen

Archivfoto: Christian Kruse
Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen einen 28-jährigen Polizeibeamten wegen tödlicher Schüsse in der Oldenburger Innenstadt zugelassen. Das teilte das Gericht am Montag mit. Die Anklage betrifft einen Vorfall vom April 2025, bei dem ein 21-Jähriger bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Beamten vor, die Schüsse fahrlässig abgegeben zu haben, obwohl keine Notwehrsituation mehr bestand. Das Opfer hatte zuvor Reizgas eingesetzt, ein mitgeführtes Messer aber nicht und wollte fliehen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Beamte hätte die Situation anders einschätzen müssen.
Die Strafkammer entschied im Zwischenverfahren, dass ein hinreichender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt nicht vorliegt. Die Schüsse seien in einem dynamischen Geschehen gefallen, bei dem der Beamte möglicherweise fälschlicherweise von einem fortbestehenden Angriff ausging. Der genaue Ablauf soll in der Hauptverhandlung geklärt werden.
dts Nachrichtenagentur
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