Oldenburg

Autobahnbrücke: Letzte Vollsperrung der Alexanderstraße

Zum letzten Mal wird für die Alexanderstraße in Oldenburg die Vollsperrung eingerichtet. Auch die Auf- und Abfahrten bleiben gesperrt.

Die letzte Vollsperrung der Alexanderstraße in Höhe der A 293 beginnt morgen.
Foto: Christian Kruse

Oldenburg (pm) Zum letzten Mal wird für die Alexanderstraße am morgigen Mittwoch, 10. April, die Vollsperrung eingerichtet. Die Sperrung beginnt ab 6 Uhr und wird voraussichtlich bis Dienstag, 16. April, 20 Uhr andauern. In dieser Zeit bleiben auch die Auf- und Abfahrten der Anschlussstelle Bürgerfelde in beiden Richtungen weiterhin gesperrt.

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Im Schutze der Vollsperrung wird die Fahrbahndecke auf allen vier Auf- und Abfahrtsrampen der Anschlussstelle Bürgerfelde und auf dem Teilstück der Alexanderstraße im Abschnitt der neu hergerichteten Geh- und Radwege abgefräst und erneuert. Im Anschluss wird die weiße Markierung aufgebracht. Die erneuerte Ampelanlage wird in Betrieb genommen und die verkehrsregelnde und wegweisende Beschilderung aufgebaut.

„Da die Arbeiten mit großem Geräte- und Personalaufwand in sehr kurzer Zeit ausgeführt werden, kann eine sichere Führung des Geh- und Radweges durch das Baufeld nicht gewährleistet werden“, teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit. Die bereits bekannte Umleitung für den Geh- und Radweg wird wieder eingerichtet werden. Nach der Beendigung der Vollsperrung sind noch einige Restarbeiten an der Alexanderstraße und im Böschungsbereich des Bauwerks vorgesehen.

Die Ausführung der Markierungsarbeiten, die erst am letzten Tag der Sperrung – nach Abschluss aller Arbeiten der anderen Gewerke – beginnen können, ist sehr stark witterungsabhängig. Sollte es zu starken Regenfällen kommen, so dass die Markierung nicht aufgebracht werden kann, muss die Vollsperrung verlängert werden.

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4 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    10. April 2019 um 12.17 — Antworten

    Ich grüsse alle, die den Rauhehorst als vorrangige Umleitung benutzen. Der Ausbau des Rauhehorst wurde zu diesem Zwecke von den Anliegern bezahlt – mit 90% der Kosten. Und deshalb grüsse ich auch alle Schnorrer, bzw. Schnorrende, die sich den Ausbau „ihrer“ Strasse zukünftig zum persönlichen Vorteil von der Allgemeinheit bezahlen lassen können, und wollen.

    • W. Lorenzen-Pranger
      10. April 2019 um 16.56 — Antworten

      Eine Straße, die keine Sackgasse ist, als die Straße der Anwohner zu bezeichnen, halte ich für Unfug. Öffentliche Straßen heißen so, weil sie für jedermann, also für die gesamte Öffentlichkeit, benutzbar sein müssen.
      Die Frechheit ist natürlich Anlieger zum zweiten mal zur Kasse zu bitten. Wozu zahlen wir ALLE Steuern (selbst der Hartz IV – Empfänger, wenn er nur einen Liter Milch kauft), wenn dann für allgemeine öffentliche Aufgaben nochmal kassiert wird?
      Kassieren scheint der einzige Betgriff zu sein, den man in Verwaltungen wirklich gut kennt, ansonsten herrscht dort meist allerdings schwerste geistige Abwesenheit – wie man an der Ofener Straße z.B. sieht. Wenn man schon Rad- und Gehwege „saniert“, dann doch bitte nach längst international gängigen Standards. Aber der öffentliche DIenst zahlt offenbar so schlecht, daß Fernseher, Computer / Internet und Radio für die Bediensteten unerreichbar sind und sie mangels Information Lichtjahre hinterm Mond leben müssen…

      • Manfred Murdfield
        10. April 2019 um 18.22 — Antworten

        Gerne, einmal bezahlen. Aber mit dem Wegfall der „Strassenausbaubeitragssatzung“ wird es Strassen geben, die bisher nichts bezahlt haben und auch nichts mehr zahlen brauchen, so jedenfalls der politische Wille. Dafür werden wohl die Grundsteuern erhöht (wenn es denn eine neue Regelung gibt). So gibt es dann für die einen eine Kostenminderung, für andere eine Kostenerhöhung. Ob es diese Form von Gerechtigkeit auch in B’Zahn gibt, weiss ich nicht. Bisher galt eine Beitragspflicht für den Strassenbau, wenn von einem Grundstück aus „Verkehr erzeugt“ wird.

        • W. Lorenzen-Pranger
          10. April 2019 um 22.46 — Antworten

          Zitat: „Ob es diese Form von Gerechtigkeit auch in B’Zwahn gibt, weiss ich nicht. Bisher galt eine Beitragspflicht für den Strassenbau, wenn von einem Grundstück aus „Verkehr erzeugt“ wird.“
          Das kann ich im Augenblick, obwohl Grundstücks- und Haus-Mitbesitzer, auch nicht sagen. Ich bin auch zu faul das jetzt zu überprüfen. Ob meines Alters (über ein Drittel meiner Einschulungsklasse ist längst tot) und der vergleichsweise neuen Straße vor unserem Haus werden das voraussichtlich bestenfalls meine Kinder erleben – falls sie die Hütte nicht vorher verkaufen weil ihr Lebensmittelpunkt dann ganz wo anders stattfinet, was sehr wahrscheinlich ist.
          Meine grundsätzliche Meinung siehe oben…

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