LBEG genehmigt niedersächsischen Teil der Wasserstoffleitung NRL III von Bunde nach Wettringen

LBEG genehmigt niedersächsischen Teil der Wasserstoffleitung NRL III von Bunde nach Wettringen

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den niedersächsischen Teil der Wasserstoffleitung NRL III genehmigt. Das teilte die Behörde am Montag mit.

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) will die Leitung Nr.

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503 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link III von Bunde im Landkreis Leer nach Wettringen in Nordrhein-Westfalen (Kreis Steinfurt) errichten und betreiben. Dafür hatte das in Essen ansässige Unternehmen ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt, das das für den niedersächsischen Teil zuständige LBEG nun abgeschlossen hat.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt öffentlich aus.

Die Leitung soll den Planungen nach rund 121,5 Kilometer lang sein und einen Durchmesser von DN 1200 (circa 1,2 Meter) haben. Durch Niedersachsen verlaufen etwa 117,5 Kilometer.

Der NRL III durchquert die Landkreise Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim und berührt die Städte und Gemeinden Bunde, Weener, Rhede, Dörpen, Heede (Ems), Dersum, Walchum, Lathen, Sustrum, Haren (Ems), Niederlangen, Oberlangen, Meppen, Geeste, Wietmarschen, Schüttorf, Samern, Emsbüren, Salzbergen und Ohne.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können bis einschließlich Montag, 26. Oktober, auf der Internetseite des LBEG und im UVP-Verbund-Portal online eingesehen werden.

Wichtige Hinweise können Betroffene und Einwender der Bekanntmachung der Auslegung entnehmen, die dort ebenfalls zu finden ist.

Die geplante Wasserstoffleitung NRL III ist Gegenstand des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes. Sie dient dem Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, um große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland zu erreichen und zentrale Standorte wie große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore anzubinden.

Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem EnWG einschließlich der zugehörigen Anlagen.

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