Die große Auswahl und das Kreuz mit den Kreuzen

Ausschnitt eines Wahlzettels für die Ratswahl (links) und der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl.
Bilder: Stadt Oldenburg
Alle (Wahl-)Jahre wieder: Es ist schon ein Kreuz mit den Kreuzen. Mal hat man eine Stimme (wie bei der Oberbürgermeisterwahl), mal zwei (wie beim Bundestag im Vorjahr), und bei der Wahl zum Rat am 13. September hat man (maximal) drei Kreuze für den Stimmzettel – bei reichlich Auswahl. Hier einige Infos zur Wahl und ein paar Tipps zum Umgang mit dem Wahlrecht, damit es in der Kabine keine Unklarheiten gibt.
Bei der Wahl zum Rat geht es um 52 Sitze (der 53. ist für den Oberbürgermeister reserviert) – zwei mehr als bisher. Der Grund: Die Zahl der Ratssitze richtet sich nach der Bevölkerungsgröße – und die wächst in Oldenburg noch immer kontinuierlich. Für diese 52 Sitze bewerben sich 383 Bürgerinnen und Bürger – 382 auf den Listen von zwölf Parteien und drei Wählergemeinschaften. Dazu kommt ein Einzelbewerber. Die Stadt ist in sechs Wahlbereiche (mit jeweils eigenen Listen) eingeteilt. Das bedeutet: Wer z.B. in Osternburg wohnt, kann keine Kandidaten aus Eversten wählen.
Bei der Ratswahl haben Sie drei Stimmen. Die können Sie entweder Parteien geben oder Personen. Im ersten Fall akzeptieren Sie die von der jeweiligen Partei vorgegebene Reihenfolge auf der Liste, im anderen Fall kreuzen Sie ihre persönlichen Favoriten an. Unterschiede in der Gewichtung dieser Stimmen gibt es nicht, jede Stimme für eine bestimmte Person kommt auch deren Partei zugute. Am Ende wird folgende Rechnung aufgemacht: Alle für die Kandidaten einer Liste und für diese Partei abgegebenen Stimmen werden zusammengezählt und bilden so die Grundlage für die auf diese Liste entfallenden Mandate.
Sie können auf dem Wahlzettel „kumulieren”. Das heißt: Sie können einem Kandidaten oder einer Partei alle drei Stimmen geben (drei Kreuze hinter den betreffenden Namen). Sie haben auch die Möglichkeit der Abstufung: zwei Stimmen für X, ein Kreuz bei Y.
Sie können „panaschieren”. Das heißt: Sie sind nicht an eine Liste gebunden. Sie können Ihre drei Stimmen quer über den Wahlzettel an drei Parteien oder deren Vertreter verteilen. Sie können „kumulieren“ und „panaschieren“ auch kombinieren: Zwei Stimmen für Kandidat X von der Partei A, eine Stimme für Bewerberin Y von der Gruppe B. Aber wie Sie auch wählen, immer daran denken: nicht mehr als drei Kreuze insgesamt. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.
Nach der Auszählung werden die Mandate berechnet und die Sitze verteilt – in einem mehrstufigen und auf den ersten Blick etwas komplizierten Verfahren. Zunächst wird das Ergebnis (d.h. die Zahl der Sitze) einer Partei oder einer Gruppe auf Stadtebene ermittelt; danach, wie viele Sitze davon auf die einzelnen Wahlbereiche entfallen.
Dann wird geprüft, wie viele Stimmen in jedem einzelnen Bereich für die Partei und wie viele für Personen abgegeben worden sind. In diesem Verhältnis verteilen sich dann die Sitze für diese Partei bzw. Gruppe, und die Kandidaten ziehen entweder als „direkt gewählt“ oder „über die Liste“ in den Rat. Möglich also, dass jemand mehr Stimmen bekommen hat, aber jemand vor ihm auf der Liste wegen der besseren Platzierung den Sitz erhält – weil in diesem Bereich mehr Stimmen für die Partei als für Personen abgegeben wurden.
Das ist in Oldenburg schon mehrfach passiert – und der Fall von Gerd Hochmann hat das vor 15 Jahren gleichermaßen eindrucksvoll wie bitter demonstriert. Der CDU-Vertreter musste 2011 nach 25 Ratsjahren ausscheiden, obwohl er bei der Wahl mit 1555 Stimmen das beste Einzelergebnis aller CDU-Kandidaten erzielt hatte. Die Erklärung: Die Union hatte in Hochmanns Stadtbezirk Mitte-Süd nur einen Sitz erhalten. Und da in diesem Bezirk mehr Stimmen für die CDU-Liste als für Einzelpersonen abgegeben worden waren, fiel der Sitz an Listenplatz 1 und damit an Maike Würdemann, obwohl die nur 559 Stimmen bekommen hatte. Eine Kapriole des Wahlrechts, die (obwohl rechtlich korrekt) überwiegend Unverständnis hervorgerufen hat.
Bei der Stadtratswahl stellt die SPD mit 72 Bewerberinnen und Bewerbern das größte Kontingent, gefolgt von der CDU (63), Grüne (56), Linke (46), FDP (34), der Wählergemeinschaft Für Oldenburg (24), AfD (13), Volt (13), Piraten (13), BSW (8) und Die PARTEI (6). Erstmals um Stimmen bei einer Kommunalwahl werben das Bürger Bündnis Oldenburg (17), die Partei für Gerechtigkeit und Menschlichkeit (7), die Wählergruppe Echt Oldenburg (6) und DAVA Niedersachsen (4). Als Einzelkandidat tritt Michael Stille im Wahlbereich 4 an. Für Auswahl ist also gesorgt.
Bei der Oberbürgermeisterwahl (zeitgleich zur Ratswahl) ist das alles viel einfacher. Da hat man nur eine Stimme – und die gibt man dem Kandidaten seiner Wahl. Erhält keiner die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen kommt es zwei Wochen später zwischen den beiden Stimmstärksten zur sogenannten Stichwahl (was in der Stadt bislang die Regel war).
Im ersten Wahlgang am 13. September versammeln sich neun Bewerberinnen und Bewerber – eine Rekordzahl. Nur vier von ihnen gehören einer Partei an: Ulf Prange (SPD), der die Nachfolge seines nach zwölf Jahren nicht für eine dritte Amtszeit kandidierenden Parteigenossen Jürgen Krogmann antreten will, Sebastian Fröhlich (FDP), Heike Boldt (Linke) und Yakup Castur (DAVA Niedersachsen). Jascha Rohr ist parteilos, aber von den Grünen nominiert und wird unterstützt von der CDU, die erstmals auf einen eigenen Kandidaten verzichtet hat. Holger Martin Wilkens vertritt die Wählergruppe Bürger Bündnis Oldenburg. Byanca Küßner, Ralf Butzin und Michael Stille (der schon 2021 dabei war) sind auf eigene Rechnung unterwegs (wobei Butzin sich auch als Vertreter der Wählergruppe Echt Oldenburg sieht).
Bei der OB-Wahl vor fünf Jahren gab es anfangs sechs Bewerber. In der Stichwahl setzte sich Jürgen Krogmann (der es als erster direkt gewählter Oldenburger Rathauschef in eine zweite Amtszeit schaffte) mit 54,1 Prozent gegen den Grünen-Kandidaten Daniel Fuhrhop durch.
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