Oldenburg

Anleinpflicht für Hunde

Am Samstag, 1. April, beginnt die Anleinpflicht für Hunde. Sieben Freilaufflächen stehen in Oldenburg zur Verfügung.

Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit. Für Hunde wie Balu, die sich austoben wollen, wurden sieben Freilaufflächen in Oldenburg ausgewiesen.
Foto: Florian Steiner

Oldenburg (am/pm) Am morgigen Samstag, 1. April, beginnt die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Damit sollen bis zum 15. Juli die in der freien Natur lebenden Tiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit geschützt werden. Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Wer seinem Hund einen ausgiebigen Auslauf gönnen möchte, kann dafür sieben Freilaufflächen in Oldenburg nutzen.

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Die freie Landschaft umfasst nach der Auslegung des Gesetzes unter anderem auch die innerstädtischen Grünflächen wie beispielsweise den Kleinen und Großen Bürgerbusch, den Utkiek, die Wallanlagen sowie die Deiche und sonstige Bereiche an Gewässern wie etwa den Swarte-Moor-See, den Drielaker See, den Tweelbäker See oder die Bornhorster Seen. Die Wanderwege durch die Grünzüge und Grünbereiche sind ebenfalls zur freien Landschaft zu zählen, sodass Hunde auch dort anzuleinen sind. Die wesentlichen Bereiche wurden entsprechend beschildert. Ausgenommen von der Regelung sind die öffentlichen Straßen und Wege (beispielsweise auch verkehrsberuhigte Bereiche und wenig befahrene Straßen).

In einigen Schutzgebieten gilt aufgrund der jeweiligen Schutzgebietsverordnung teilweise auch eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. Dies trifft zum Beispiel für den Bereich der Hausbäkeniederung (unter anderem mit dem Schwanenteich und der Tonkuhle), der Haarenniederung, dem Blankenburger Holz und Klostermark mit dem Blankenburger See sowie dem Bahndammgelände Krusenbusch zu.

Im Everstenholz gilt seit Februar 2016 aus ordnungsrechtlichen Gründen eine ganzjährige Anleinpflicht. Im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli gilt die Anleinpflicht auch im Bereich der dort ausgewiesenen Freilauffläche im nordöstlichen Bereich.

Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss beim ersten Verstoß mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen.

Freilaufflächen in Oldenburg

  • an der Großmarktstraße (zeitweilig kann es vorkommen, dass diese Fläche aufgrund kurzzeitiger Veranstaltungen nicht als Freilauffläche für Hunde nutzbar ist)
  • am Flötenteich (der Rad- und Fussweg sowie die Grünfläche zwischen dem Rad- und Fussweg und dem Flötenteich sind nicht Bestandteil der Fläche)
  • bei der Weser-Ems Halle
  • südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße
  • beim Schulzentrum Kreyenbrück
  • im Bereich des Harreweges
  • im Bereich des Drielaker Sees

Hinweisschilder weisen auf die Hundefreilaufflächen hin. Die Stadtverwaltung bittet die Nutzer der Freilaufflächen um Beseitigung der Hinterlassenschaften und um Rücksichtnahme auf andere Besucher.

Eine Übersicht über die Bereiche, in denen die Anleinpflicht gilt, kann hier heruntergeladen werden. Eine Karte zu den Freilaufflächen gibt es hier als PDF-Download. Mehr Informationen sind unter www.oldenburg.de/anleinpflicht zu finden.

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