„Gutachten unzureichend und nicht überprüfbar“
Oldenburg (zb) Die Verwaltung der Stadt Oldenburg hat ein Gutachten zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkünfte erstellen lassen, das bei den Ratsfraktionen für allerhand Unmut sorgt. Es geht also darum, welche Miethöhe für Bezieher von Leistungen nach den SGB II oder SGB XII angemessen ist. Dass dieses Gutachten ausgerechnet jetzt präsentiert wird, stößt bei den Ratsfraktionen auf Unverständnis.
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Günstigen Wohnraum gibt es derzeit in Oldenburg so gut wie gar nicht. Bauherren investierten bevorzugt in renditestarke Bauprojekte im hochpreisigen Segment. Menschen mit wenig oder keinem Einkommen bleiben dabei zunehmend auf der Strecke, kritisieren Sozialverbände schon lange. Ein Blick auf die Liste der Wohnungssuchenden bei der stadteigenen Oldenburger Wohnungsbaugesellschaft GSG beweist das. Auch die Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen steigt.
Die Stadtverwaltung sah sich jedoch gezwungen, dieses Gutachten in Auftrag zu geben. „Das Bundessozialgericht hat Grundsätze aufgestellt, nach denen die Höhe der angemessenen Aufwendungen festgestellt werden muss. Nur wenn ein schlüssiges Konzept nicht vorliegt, billigt das Bundessozialgericht hilfsweise die Anwendung der Obergrenzen nach dem Wohngeldgesetz zuzüglich eines Aufschlages von zehn Prozent“, erläutert ein Stadtsprecher. „Um den Anforderungen des Bundessozialgerichts entsprechen zu können und nicht auch künftig die nur hilfsweise zulässige Orientierung an den Wohngeldobergrenzen weiter anwenden zu müssen, wurde die Studie von der Verwaltung in Auftrag gegeben.“
Gleichzeitig solle die Studie dazu beitragen, die bereits seit Jahren in Oldenburg geführte Diskussion um die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten zu beenden und für alle Beteiligten ein transparentes und nachvollziehbares Ergebnis zu erzielen, sagt der Sprecher weiter. Doch genau das Gegenteil wurde mit dem Gutachten erreicht. Sowohl die SPD als auch die Linke kritisieren das Vorgehen der Verwaltung, weil das vorgelegte externe Gutachten gerade nicht transparent ist. „Wir würden gerne wissen, auf welcher Datenbasis sie beruht“, sagt Paul Behrens von der SPD-Fraktion auf Nachfrage. „Denn die Daten, die man für ein solches Gutachten benötigt, fallen unter den Datenschutz.“
Hans-Henning Adler von der Fraktion Die Linke, schließt sich der Kritik an und verweist auf ein Ergebnis der Untersuchung, dass die reale Situation seiner Ansicht nach ad absurdum führt. „Bislang galt zum Beispiel für eine allein lebende Person in Oldenburg in Anlehnung an das Wohngeldgesetz die Grenze von 477,40 Euro Brutto-Kaltmiete (Miete + Nebenkosten). Dieser Wert soll jetzt nach Auffassung der Beraterfirma auf 409,50 Euro gesenkt werden. Wer den Wohnungsmarkt in Oldenburg kennt, weiß, dass das utopisch ist“, erklärt der Ratspolitiker und bezeichnet das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft unbrauchbar. „Es geht von falschen rechtlichen Maßstäben aus. Außerdem sind die zugrunde gelegten Daten unzureichend und nicht überprüfbar. Die Gutachter teilen nur das Endergebnis mit.“
Dass die Beraterfirma vornehmlich die Bestandsmieten und die Neuvertragsmieten der letzten neun Monate berücksichtigt hat und nicht das vorhandene Angebot an Wohnungen herangezogen wurde, das eine zum Wohnungswechsel gezwungenen Person oder Familie tatsächlich vorfindet, stößt auf heftige Kritik. Dass eine Wohnung vor neun Monaten für eine einzelne Person oder eine einzelne Familie günstiger zu haben war, berücksichtigt nämlich nicht, dass zum Beispiel Wohnungen mit Sozialbindung nur begrenzt angeboten worden waren, und diejenigen, die diese Wohnung nicht bekommen hatten, dann auf den allgemeinen Wohnungsmarkt zurückgreifen mussten, wo die Wohnungen deutlich teurer angeboten werden.
„Wenn dann Bezieher von sozialen Transferleistungen auf Wohnungen verwiesen werden, die zu den geforderten Grenzwerten gar nicht angeboten werden, bedeutet das, dass deren Leistungen gekürzt werden, wenn sie nicht ausziehen. Sie müssen sich dann die Differenzkosten im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen“, sagt Hans-Henning Adler.
Die Regelungen bezüglich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft betreffen laut Stadtverwaltung grundsätzlich etwa 13.100 Haushalte. „Unmittelbare Auswirkungen ergeben sich bei einer Neuregelung für diese Haushalte aber nicht, da zu einem weit überwiegenden Anteil die Unterkunftskosten auch nach den neuen Werte angemessen sind und für die mit nicht angemessenen Unterkunftskosten verbleibenden Haushalte entsprechende Übergangsvorschriften vorgesehen sind“, sagt der Stadtsprecher weiter. Zunächst würde eine Neuregelung Auswirkungen nur auf neu in den Leistungsbezug tretende Haushalte entfalten.
Hans-Henning Adler und Paul Behrens kritisieren dennoch das Vorgehen der Verwaltung, weil unter den Betroffenen eine große und völlig unnötige Unruhe verbreitet würde. „Das Gutachten ist ein untauglicher Versuch, bei armen Leuten Geld zu sparen“, lautet Hans-Henning Adlers Fazit. Inzwischen hat sich der Sozialausschuss mit dem Thema befasst und es vorläufig auf Eis gelegt. Paul Behrens vermutet, dass das gesamte Vorgehen endet wie das Hornberger Schießen.
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