Oldenburg (pm) – Wie die Stadtverwaltung mitteilt, kommt auf die Oldenburger Bürgerinnen und Bürger eine Gebührensteigerung bei der Entsorgung von Bioabfall und Restmüll zu. Es bestünde kein Zusammenhang mit der Altpapiersammlung, so Arno Traut, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes.

„Mehrere Faktoren sind die Ursache“, sagt die Erste Stadträtin Silke Meyn. „Im vergangen Jahr hatten wir Mengenrückgänge und Einnahmeverluste beim Kompostwerk, auch in der Mechanischen Abfallbehandlungsanlage Neuenwege und auf den Wertstoffhöfen in Neuenwege und an der Felix-Wankel-Straße. Hinzu kam eine Steuernachzahlung für die Jahre 2011 und 2012.“

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Die Litergebühr für Rest- und Bioabfälle soll im Januar 2015 um 17 Cent auf 1,66 Euro steigen. Aufs ganze Jahr bedeutet das: Für ein Grundstück mit 35-Liter-Tonne Restabfall und einer 60-Liter-Tonne Biomüll sind das Mehrbelastungen im Jahr von 5,95 Euro. Bei einer 60-Liter-Restmülltonne sind es 10,20 Euro jährlich. Das sind 5,1 Prozent beziehungsweise 6,6 Prozent Steigerungen nach sechs Jahren Gebührenstabilität.

Der Entwurf der Gebührenbedarfsberechnungen für 2015 steht am 20. November im Betriebsausschuss Abfallwirtschaft auf der Tagesordnung und am 24. November soll der Rat die Gebührensätze für 2015 beschließen.

„Wir werden die Gebührenvorschläge anhand einer umfänglichen Vorlage im Betriebsausschuss darstellen, die ab sofort im städtischen Ratsinformationssystem zur Verfügung steht“, kündigt Arno Traut, Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, an und zitiert eine Aussage der Vorlage: „Die Gebührenerhöhung in der Abfallsammlung basiert nahezu ausschließlich auf der zwangsläufigen Weitergabe einer erhöhten Anlieferungsgebühr für die Anlagen in Neuenwege. Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Verlauf der kommunalen Altpapiersammlung im Jahr 2014 besteht nicht.“

Unabhängig vom weiteren Vorgehen der Stadt nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung zum Altpapier bleibe nicht genug Zeit, Veränderungen so rechtzeitig und verbindlich auf den Weg zu bringen, dass eine Neukalkulation und Bekanntmachung modifizierter Gebührensätze noch im laufenden Jahr erfolgen könnte.

Die Annahmegebühr für Anlieferungen unmittelbar beim Kompostwerk und der Mechanischen Abfallbehandlungsanlage Neuenwege soll von 142,25 Euro pro Tonne auf 162,60 Euro pro Tonne steigen. Da die Sammelfahrzeuge des AWB dort die überwiegenden Anlieferungen tätigen, schlägt die Gebührenerhöhung von 20,35 Euro pro Tonne unmittelbar auf die Hausmüllgebühren durch.

Im Bereich der Straßenreinigung sieht der Verwaltungsvorschlag keine Erhöhung vor.

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5 Kommentare

  1. robert nähle
    12. November 2014 um 15.45 — Antworten

    was kümmert’s mich wer mein altpapier abhohlt? wichtig ist doch nur daß es abgeholt wird…
    …sauer bin ich aber auf die vollpfosten, die dazu beitragen daß es für alle teurer anstatt billiger wird! das sollte man diese zahlen lassen…

    • Michael Reins
      12. November 2014 um 20.46 — Antworten

      Sagen Sie mal, kopieren Sie nur ihren alten Text rein weil Sie nichts wircklich dazu zu sagen haben?
      Ist ja schon recht grausam ,das jemand ohne weitere echte Information solche Sprüche aufsagt.
      Man muß wirklich langsam aber sicher an einigen menschen zweifeln.

    • Jens
      12. November 2014 um 21.26 — Antworten

      Nie wirklich mit dem Thema auseinander gesetzt! Aber Hauptsache Stuss posten @Herrn Nähle

    • Markus
      12. November 2014 um 22.07 — Antworten

      Tja, aber ob man diese Vollpfosten in der Oldenburger Verwaltung auch zur Rechenschaft ziehen kann? Hier wäre eine Durchgriffshaftung sinnvoll.

      • Michael Reins
        12. November 2014 um 22.50 — Antworten

        Ja kann man, nur ist das ein wenig kompliziert. Zumindest aber können wir mit dem erhöhungsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Ausführlich fund exakt formuliert, un der zuständige Richter wird sich einiges ansehen. Und dann sprechen wir über verschuldenshaftung, womit Köpfe rollen.

        Lassen wir uns mal überraschen, ob Jürgen Krogmann da noch den Dreh bekommt um das abzuwenden. Die von der stadt gegebene begründung ist ja mal ziemlich fadenscheinig.

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