Erneute Verhandlung im Betäubungsmittelprozess
Das Landgericht Oldenburg muss die Strafe für einen 39-jährigen Mann neu festsetzen, der wegen Drogenhandels verurteilt worden war. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung zum Umgang mit Cannabis, die zu einer anderen Bewertung der Tat geführt hat.
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Der Angeklagte war ursprünglich im September 2023 zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil er zwischen März 2020 und Mai 2022 mit Marihuana, Kokain und Amphetamin in Elsfleth, Delmenhorst und Bremen gehandelt hatte. Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung jedoch teilweise aufgehoben, da Cannabis seit April 2024 anders behandelt wird.
Die Neuverhandlung zur Strafe findet am 18. August um 9:30 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer statt.
Parallel läuft am 21. August ein Verfahren gegen einen 44-jährigen Mann aus Cloppenburg, dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in mehreren Ländern vorgeworfen wird.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Wie sagte dereinst Blacky (Ronald) Miehling („der Schneekönig“) so schön? „Drogen nehmen die Leute freiwillig.“ Schade, daß „Politiker“ das nie begreifen werden – oder profitieren die etwa heimlich mit?
Wir können Blacky leider nicht mehr fragen.
Ronald Miehling mit Helge Timmerberg
„Schneekönig“
Mein Leben als Drogenboss
rororo ISBN 978-3-499-2372-6