Oldenburg

Dieselfahrverbot: Fragen, Fakten, Hintergründe

Der Standort der Messstation am Hotspot Heiligengeistwall wird überprüft.

Der Standort der Messstation am Hotspot Heiligengeistwall wird überprüft.
Foto: Stadt Oldenburg

Oldenburg (am) Die Klage des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Diskussion um NO2-Grenzwerte, Standort der Messstation im Heiligengeistwall, „Green City Plan“ und Fahrverbote in Oldenburgs Innenstadt wieder geschürt. Aktuell dazu: Umweltminister Olaf Lies hat soeben die Überprüfung der Messcontainer angekündigt. (Dieser Artikel wird nun regelmäßig aktualisiert, um weitere Leserfragen zu beantworten. Über Updates wird in den Sozialen Medien informiert.)

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Was sind Stickstoffoxide?

Stickstoffoxide sind Stickstoffverbindungen (NOX). Stickstoffdioxid (NO2 gehört zur Gruppe der Stickstoffoxide, kurz: Stickoxide) entsteht bei Verbrennungsprozessen (Verbrennungsmotoren, Öfen). Sie sind problematisch unter anderem für Asthmatiker und Kleinkinder, können Pflanzen schädigen und tragen zur Überdünnung und Versauerung von Böden bei. Allein in Deutschland sterben jährlich rund 66.000 Menschen vorzeitig durch Feinstaub. Hauptquelle für NO2 in der Außenluft von Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr und hier insbesondere Fahrzeuge mit Dieselmotor. Mit den viel diskutierten Nachrüstungen von Dieselautos sollen die NOx-Grenzwerte eingehalten werden. Es könnte dadurch aber zur Erhöhung des Kohlendioxidausstoßes (CO2) kommen.

Feinstaub

Feinstaub wird in verschiedenen Größen gemessen. Sind die Staubteilchen kleiner als zehn Mikrometer spricht man von PM10 (particulate matter) – neben kleiner als 2,5 und kleiner als 0,1 Mikrometer im Durchmesser. Quellen: unter anderem Autoverkehr, Heizwerke, Abfallverbrennung, Heizungen, Nutztierhaltung, Landwirtschaft, auch Kerzen und offene Kamine oder Vulkane und Waldbrände. Dieselruß zählt zum Feinstaub genauso wie die Abnutzung von Reifen und Bremsen oder Staubaufwirbelungen von den Straßen.

Grenzwerte

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der gültige NO2-Jahresmittelwert für die Außenluft von 40 µg/m³ wurde 1999 auf Vorschlag der EU-Kommission von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen und 2008 von der EU bestätigt.

Oldenburger Überschreitung der Grenzwerte

2010 wurde eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid in Oldenburg festgestellt. Deshalb hat die Stadt einen Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Belastungen aufgestellt, der im Oktober 2012 beschlossen wurde. Als Hotspot entpuppte sich der Heiligengeistwall und die Messstation wurde Anfang 2013 von der Nadorster Straße vor das ehemalige Wallkino verlegt. Sehr deutlich zeigten sich die Überschreitungen: 2013 ergab sich ein Jahresmittelwert für NO2 in Höhe von 53,5 µg/m³ – die höchste Stickstoffdioxid-Belastung in Niedersachsen. Verbesserungen durch die Maßnahmen des Luftreinhalteplans waren nicht eingetreten. Der europaweit geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft wird am Wall seitdem regelmäßig überschritten. Klagen und Strafen drohen. Erstmals wurde der Ruf nach einer Umweltzone laut. Im November 2017 sollte eine zehn Quadratkilometer große „Grüne Umweltzone“ für rund 3000 Fahrzeuge, die die Euronorm 4 nicht erfüllen, eingerichtet werden. 2017 sank dann die durchschnittliche NO2-Belastung auf 49 µg/m³.

September 2018 war dann klar: Die „Grüne Umweltzone“ soll doch nicht kommen, der „Green City Plan“ soll es regeln. Erst Maßnahmen wurden eingeleitet. Im Oktober 2018 hat nun die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage für „Saubere Luft“ eingereicht. Die Stadt will nun erst einmal die Begründungen abwarten.

Steht die Messstation an der richtigen Stelle?

Per Screening-Verfahren wurde das ganze Stadtgebiet 2012 nach Kriterien wie Verkehrsbelastung, meteorologische Einflüsse und Schadstoffausstöße wie Heizanlagen untersucht und festgestellt, dass am Heiligengeistwall die schlechteste Luft gemessen wird. Und genau dort muss die Station aufgestellt werden. Für Oldenburg ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zuständig. Die Messcontainer werden regelmäßig kontrolliert und die Ergebnisse täglich überprüft.

Dennoch stellen sich Fragen. Dabei geht es um Tage, an denen der Heiligengeistwall gesperrt war. Beispiel: Straßenbauarbeiten im Juli 2018. Trotz der Sperrung wurden Grenzüberschreitungen gemessen. An diesem Tag sind aber laut Stadtverwaltung rund 600 Fahrzeuge Richtung Parkplatz und Lappan unterwegs gewesen. Zudem waren Baufahrzeuge im Einsatz. Von 0 Autos kann also keine Rede sein. Überhaupt ist Deutung der vorliegenden Werte nicht einfach. Beispielsweise muss der Faktor Wetter einberechnet werden. Die Werte der Passivsammler im übrigen Stadtgebiet sind durchschnittlich niedriger als die Werte der Messstation am Heiligengeistwall. Die hohen Werte dort belegen lediglich, dass der Standort ein Hotspot ist.

Die Werte: Während am 29. Juli, 1 Uhr, ein Wert von 45 Mikrogramm gemessen wurde, waren es um 15 Uhr 9 Mikrogramm und um 23 Uhr 65 Mikrogramm, Tageswert 26 Mikrogramm. Zum Vergleich: Eine Woche später (5. August) wurden um 1 Uhr 33 Mikrogramm, um 15 Uhr 20 Mikrogramm und um 23 Uhr 28 Mikrogramm gemessen, Tageswert 24 Mikrogramm.

Die Werte am Marathonsonntag waren trotz der Sperrung eher hoch. Um 1 Uhr wurden 44 Mikrogramm gemessen, um 15 Uhr 27 Mikrogramm und um 23 Uhr 44, Tageswert: 37 Mikrogramm. Höchstwert an diesem Tag waren 54 Mikrogramm um 21 Uhr.

Interessant sind die unterschiedlichen Messhöhen der jeweiligen Stationen. Laut EU gibt es einen Spielraum zwischen 1,5 und 4 Metern. Die Bundesländer setzen die Vorschriften unterschiedlich um: München: 4 Meter, Köln: 3,5 Meter und Hamburg: 1,5 Meter. Auch in Oldenburg wurde die Messstation ebenerdig aufgestellt. Die Stationshöhen beispielsweise in Griechenland können auch bei 35 Meter liegen. In Deutschland gibt es rund 250 Messstationen, in Griechenland 9. Kurzum: Auslegungssache. Die Werte wie Abstand zu Bebauung oder Abstand zur nächsten Kreuzung wurden in Oldenburg eingehalten. Ob Störfaktoren wie Bäume berücksichtigt wurden, ist eine der Fragen, die es noch zu beantworten gilt.

Wo wird gemessen? Das sagen die Richtlinien

„Neben dem Grundprinzip, am Ort der höchsten Belastung zu messen, macht die Richtlinie konkrete Vorgaben zum Abstand verkehrsnaher Messstationen zur nächsten Kreuzung, zum Fahrbahnrand, zu Gebäuden, zu den Anströmungsbedingungen und auch zur Höhe der Messeinlassöffnung (dort wird die zu untersuchende Luft angesaugt). Demnach soll eine verkehrsnahe Station zum Beispiel nicht weiter als 10 Meter vom Fahrbahnrand und mindestens 25 Meter entfernt von einer verkehrsreichen Kreuzung aufgestellt werden. Zusätzlich müssen jedoch auch Störfaktoren (zum Beispiel Bäume, Balkone), Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals bei der Standortwahl berücksichtigt werden.“ (Anlage 3 C der 39. BimSchV, Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/luftmessnetz-wo-wie-wird-gemessen)

Umweltminister kündigt Untersuchung an

Heute hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies versprochen, dass die verkehrsnahen Messstationen extern geprüft werden. Dabei könne zum Beispiel untersucht werden, ob überhaupt alternative Standorte in Frage kommen, die ebenfalls die Vorgaben der 39. Bundesimmissionschutzverordnung erfüllen, sagte Lies in Hannover. Er betonte: „Mir geht es nicht darum, an den bisherigen Messstandorten und Messergebnissen zu zweifeln. Ganz im Gegenteil: Eine interne Untersuchung des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim hat keine Fehler bei der Aufstellung der Messstationen festgestellt. Dennoch bin ich für eine weitergehende Überprüfung durch eine externe Stelle. Denn die Messcontainer wurden vor vielen Jahren aufgestellt, um die Luftqualität in unseren Städten generell zu dokumentieren. Fraglich jedoch ist, ob die Messergebnisse tatsächlich herangezogen werden können, um Fahrverbote zu verhängen. Die Messungen können eine große Bandbreite haben und werden auch von architektonischen Gegebenheiten, wie engen, dicht bebauten Straßenabschnitten beeinflusst. Sie sind also schon stark vom Messort abhängig“.

„Green City Plan“ – Maßnahmen

Wie die Messungen und Werte gedreht und gewendet werden, es gilt die Luft in Oldenburg zu verbessern. Dafür wurde der „Green City Plan“ in diesem Jahr entwickelt. Für die Ausarbeitung dieses Plans hat der Bund 165.000 Euro dazu gesteuert. Eine Reihe an Maßnahmen ist nun angelaufen.

Umstellung der Busflotte

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und der VWG-Geschäftsführer Michael Emschermann nahmen in dieser Woche den weltweit ersten Citaro Gelenkbus NGT hybrid in Oldenburgs Busflotte auf.

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann und der VWG-Geschäftsführer Michael Emschermann nahmen in dieser Woche den weltweit ersten Citaro Gelenkbus NGT hybrid in Oldenburgs Busflotte auf.
Foto: VWG

Neben einem besseren Nahverkehr, der Umstellung des kommunalen Fuhrparks und punktuell verkehrslenkenden Maßnahmen sollen die alten Bioerdgasbusse der älteren Bauart durch neue Gasbusse mit höchsten Abgasstandards ausgetauscht werden. Bis zum Dezember 2020 sollen ausschließlich Fahrzeuge betrieben werden, die dem Abgasstandard Euro 6 entsprechen. Dazu werden in diesem Jahr 20 Busse ersetzt sowie sechs Busse zur Leistungsausweitung zusätzlich beschafft, 2019 werden 17 Busse ersetzt und acht Busse zusätzlich zur Leistungsausweitung beschafft sowie 2020 die verbleibenden 20 EEV-Fahrzeuge ersetzt. „Die für 2018 geplanten Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung, die Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung 2019 ist gesichert“, teilt die Stadt mit. Und weiter: „Diese Umrüstung wird nach Berechnungen des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim die verkehrsbedingten Emissionen an Stickstoffdioxid (NO2) beziehungsweise Stickoxid (NOX) an der Messstelle Heiligengeistwall um 8,4 Prozent beziehungsweise 35,1 Prozent verringern. Bereits mit dieser Maßnahme kann die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Messstelle Heiligengeistwall voraussichtlich fast erreicht werden.“

Arbeitsplatzgrenzwerte

Von der Kritikern werden Arbeitsplatzgrenzwerte regelmäßig in die Diskussion eingebracht. Dabei hat der Arbeitsplatzgrenzwert einen anderen Zeit- und Personenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der Wert gilt für gesunde Arbeitende in der Industrie und im Handwerk an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, werden arbeitsmedizinisch betreut.

Für Büroarbeitsplätze und Privaträume finden diese höheren Werte keine Anwendung. Die Innenraumlufthygienekommission leitete in den 1990er Jahren den „Richtwert II“ für Stickstoffdioxid in der Innenraumluft von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) ab. Wenn er erreicht wird, muss wegen der Gesundheitsgefährdung unverzüglich gehandelt werden. Aufgrund des EU-Grenzwertes für die Außenluft von 40 µg/m³ im Jahresmittel und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse strebt der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) die Aktualisierung der Bewertung für Stickstoffdioxid im Innenraum an.

Quellen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/stickstoffoxide
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/feinstaub-400-000-vorzeitige-todesfaelle-jaehrlich-in-der-eu-a-1172454.html
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-02/luftverschmutzung-feinstaub-stuttgart-gesundheit

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10 Kommentare

  1. Markus
    26. Oktober 2018 um 18.55 — Antworten

    Moin!

    > Die Werte am Marathonsonntag waren trotz der Sperrung eher hoch. Um 1 Uhr wurden 44 Mikrogramm
    > gemessen, um 15 Uhr 27 Mikrogramm und um 23 Uhr 44, Tageswert: 37 Mikrogramm. Höchstwert an
    > diesem Tag waren 54 Mikrogramm um 21 Uhr.

    Soso, war das etwa der Abrieb der vielen Schuhsohlen?

    • Mats
      27. Oktober 2018 um 10.36 — Antworten

      Nein das waren die Abgase des Umleitungsverkehrs, der sich staute.

  2. Mats
    26. Oktober 2018 um 18.56 — Antworten

    Also die Werte sind korrekt, könnten aber nicht herangezogen werde weil…ja ….weil…äh…weil die Werte vom Messort abhängig sind.
    Wow.
    Also gilt das Gesetz nur dort, wo die Werte nicht überschritten werden?

    Soviel Versagen war selten.

  3. Sebastian
    27. Oktober 2018 um 12.35 — Antworten

    Auffällig ist, dass die Grenzwerte spät abends, 21 Uhr, am höchsten sind.
    Mit Verkehr lässt sich das nicht erklären.
    Aber was wird Abends denn genutzt, wenn das Auto zu Hause in der Garage steht?
    Der Kamin zu Hause!
    Schön gemütlich wird es sich abends gemacht und kubikmeterweise Holz verbrannt. Und niemand versteht, dass dadurch wesentlich mehr Feinstaub, Kohlenstoffdioxid und NOx freigesetzt wird, als durch alles andere.
    Eine Tatsache, die die meisten Politiker und Bürger geflissentlich ignorieren.

    https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_84671908/kachelmanns-donnerwetter-feinstaub-aus-holzoefen-die-gemuetlichen-dementoren.html

  4. Maria Micken
    27. Oktober 2018 um 12.50 — Antworten

    > Allein in Deutschland sterben jährlich rund 66.000 Menschen vorzeitig durch Feinstaub.

    Das ist in dieser starken Verkürzung und unhinterfragten Darstellung eine zumindest sehr vereinfachende Aussage:

    – Genau 66.000? Wie konnte das so exakt gemessen werden? Gar nicht, denn es handelt sich um eine statistische Hochrechnung mit angenommenen Einflussgrößen. Sie kann stimmen oder auch ziemlich falsch sein, das kann derzeit weder bewiesen noch widerlegt werden.

    – Diese Menschen sterben vorzeitig? Was heißt das konkret? 30 Jahre oder 30 Sekunden vor dem ’natürlichen‘ Tod? Es sollte zumindest dargestellt werden, was vorzeitig heißt und wie man das ermittelt (wohl eher schätzt).

    – Der ganze Artikel und die Diskussion um die aktuellen Messwerte der Station am Heiligengeistwall bezieht sich auf die Messwerte für Stickoxide. Die Zahl 66.000 bezieht sich aber (laut Text) auf die Auswirkungen der gesamten Feinstaubbelastung, also beispielsweise auch alle möglichen anderen Feinstaubemissionen. Die Vermischung beider Bereiche ist mindestens irreführend.

    In so einem Artikel, der sachliche Aufklärung leisten will, sollte das ausführlicher und weniger einseitig meinungsmachend dargestellt werden.

    • W. Lorenzen-Pranger
      10. November 2018 um 21.05 — Antworten

      Daß sich die Schadstoffe der Städte in ihrer Verteilung schwer nachvollziehen lassen, ist ein ziemlich alter Hut. Schon vor rund zehn Jahren gabs Untersuchungen darüber, warum diese Substanzen sich zwar in der Stadt nur schwer feststellen.ließen, aber im Dörfchen einge Kilometer weiter massiv zeigten. Das mag mit dem Kleinklima, unter anderem verursacht durch die Topografie der jeweiligen Region z.B., zu tun haben. Auch diese Erkenntnis längst ein alter Hut.
      Aber statt hier dummes Zeug, das bestenfalls als Ablenkungsmanöver taugt, zu diskutieren, fordere ich von der Politik auf endlich mal Hintern in der Hose zu zeigen,und den ernst zunehmenden Versuch zu starten, Schadstoffe generell zu minimieren. Davon sehe ich bei all diesen peinlichen Scheingefechten nichts – gar nichts.
      Und wer auf Mnister wartet, gar womöglich aus einem Bundesland mit dem „besten und erfolgreichsten Schulsystem“, der wird ewig warten. Das beste Schulsystem isr genau so eine Lüge und ein dümmlicher Betrug wie der Rest der „Politik“, der aus desem „Freistaat“ kommt. Auch das ist längst nachgewiesen!

  5. W. Lorenzen-Pranger
    28. Oktober 2018 um 16.18 — Antworten
  6. W. Lorenzen-Pranger
    26. November 2018 um 20.50 — Antworten

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