Stadt und Landkreis Osnabrück verbieten Wasserentnahme aus Fließgewässern
Stadt und Landkreis Osnabrück haben aufgrund anhaltender Trockenheit die Wasserentnahme aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung untersagt. Das Verbot gilt ab Dienstag, 15. Juli, und soll bis Ende September in Kraft bleiben.
Betroffen sind vor allem Beregnungs- und Bewässerungsmaßnahmen, die den ohnehin niedrigen Wasserstand weiter senken würden.
Anzeige
Die Behörden begründen den Schritt mit der anhaltenden Dürre im Frühjahr, die viele Gewässer in der Region stark belastet hat. Selbst die jüngsten Niederschläge hätten keine nachhaltige Verbesserung gebracht.
Besonders kleinere Fließgewässer sind bereits trockengefallen, was das ökologische Gleichgewicht gefährdet.
Die Allgemeinverfügungen gelten auch für wasserrechtlich erlaubte Entnahmen. Stadt und Landkreis appellieren an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen.
Die aktuellen Regelungen sind auf den Internetseiten beider Gebietskörperschaften einsehbar.
dts Nachrichtenagentur
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Keine Kommentare bisher