Sanierungsarbeiten auf der B 51 und der B 214 zwischen Diepholz und Lembruch beginnen am 21. September

Sanierungsarbeiten auf der B 51 und der B 214 zwischen Diepholz und Lembruch beginnen am 21. September

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Auf der B 51 und der B 214 zwischen Diepholz und Lembruch beginnen am Montag, 21. September, umfangreiche Sanierungsarbeiten. Das teilte der Geschäftsbereich Nienburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit.

Auf insgesamt etwa zehn Kilometern Strecke werden abschnittsweise die Fahrbahndeckschichten erneuert, um altersbedingte Schäden auszubessern. Die Gesamtkosten betragen rund 3.000.000 Euro.

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Den Anfang macht der erste und kleinste Bauabschnitt im Bereich der B 214 Steinfelder Straße in Diepholz auf Höhe der Anschlussstellen an die B 51. Dort werden die Asphaltdeck- und die Asphaltbinderschicht auf einer Länge von etwa 300 Metern erneuert.

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss vor Ort unter Vollsperrung gearbeitet werden, davon sind auch beide Auf- und Abfahrten der B 51 in dem Bereich betroffen. Die Arbeiten werden voraussichtlich vier Wochen in Anspruch nehmen.

Für die Dauer der Vollsperrung wird eine Umleitung eingerichtet, die den aus Westen kommenden Verkehr von der B 214 auf die Maschstraße und anschließend auf die B 51 leitet.

Im Norden geht es vom Kreisverkehr auf die Straße „Ovelgönne“ und zuletzt über die Schleiser Straße zurück auf die Mollerstraße. Der aus Osten kommende Verkehr folgt der Umleitung in die jeweils entgegengesetzte Richtung.

Nach Abschluss und Freigabe der Arbeiten auf der B 214 folgt die Sanierung der Asphaltdeckschicht auf der B 51. Der zu sanierende Streckenabschnitt ist etwa neun Kilometer lang und erstreckt sich von der Anschlussstelle Steinfelder Straße bis an den Übergang auf die Osnabrücker Straße in Lembruch.

Weitere Details zu den geplanten Bauabschnitten und den dann notwendigen Sperrungen werden rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn bekannt gegeben.

Die Vollsperrung sei notwendig, um den derzeit geltenden Arbeitsschutzrichtlinien gerecht zu werden, die festgelegte Mindestbreiten und -abstände im Verkehrsraum vorsehen, damit die Arbeiten sowohl für alle Verkehrsteilnehmer als auch für die Arbeitenden sicher durchgeführt werden können. Bei einer halbseitigen Sperrung wären die Abstände zum Verkehr aufgrund zu schmaler Fahrbahnbreiten zu gering.

Die Vollsperrung biete aber den Vorteil, dass die Arbeiten zügiger durchgeführt werden können und eine schnellere Fertigstellung möglich ist. Die Umleitungsstrecken werden im Rahmen der Bauvorbereitung mit allen betroffenen Behörden abgestimmt, dazu gehören unter anderem die Polizei, die betroffenen Kommunen sowie die zuständigen Verkehrsbehörden.

Die NLStBV beschildert grundsätzlich nur Umleitungsstrecken für die überörtlichen Verkehre. Dafür kommen nur klassifizierte Straßen wie Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen infrage, um die prognostizierten Verkehrsmengen der gesperrten Strecke aufzunehmen.

Für die Leitung innerörtlicher Verkehre ist ausschließlich die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig. Die NLStBV dankt für das Verständnis der Anwohner und bittet um Vorsicht im Baustellenbereich.

Witterungsbedingte Verzögerungen im Bauablauf können nicht ausgeschlossen werden.

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