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Zwischenbericht: Über 700 Missbrauchsopfer im Bistum Trier

via dts Nachrichtenagentur

Ein Team von Historikern der Universität Trier hat in einem neuen Bericht Fälle von sexuellem Missbrauch im Bistum Trier aufgedeckt.

Der dritte Zwischenbericht beleuchtet die Amtszeiten der Bischöfe Reinhard Marx und Stephan Ackermann, wie die Universität am Donnerstag mitteilte. Die Forscher identifizierten 21 Beschuldigte und mindestens 35 Betroffene während der Amtszeit von Bischof Marx sowie 16 Beschuldigte und 24 Betroffene unter Bischof Ackermann. Insgesamt wurden für den Zeitraum von 1946 bis 2021 248 Beschuldigte und 734 Betroffene festgestellt.

Die Untersuchung basierte auf der Auswertung von 1.279 Akten und 30 Gesprächen mit Betroffenen und Zeitzeugen. Der Bericht zeigt, dass die Zahl der Täter seit der Amtszeit von Bischof Spital zurückgegangen ist. Seit 2001 kam kein neuer Fall eines Intensivtäters hinzu, also eines Beschuldigten, der zehn oder mehr Betroffene verantwortet.

Die Forscher sehen jedoch Verbesserungsbedarf bei der Kommunikation mit Betroffenen, den Gemeinden und der Öffentlichkeit. Dazu kritisieren die Forscher vor allem die unsystematische Aktenführung und die mangelhafte Informationsweitergabe zwischen Bistümern. Seitens der Personalführung seien zudem Versetzungen in Pflegeheime oder Krankenhäuser nicht ausreichend kontrolliert worden, teilweise sei die Fürsorgepflicht für die Täter noch höher gewichtet worden als das öffentliche Sicherheitsbedürfnis.

Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchung war der Umgang des Bistums mit den Missbrauchsfällen. „Deutlich wird in erster Linie, dass es lange Zeit kein schematisches Vorgehen, sondern eine Einzelfallprüfung gegeben hat, die zu einem nicht selten nachsichtigen Umgang mit den Beschuldigten führte“, sagte Studienautorin Lena Haase. Unter Bischof Ackermann übernahm die Kirche die Verantwortung für das gesamte Geschehen. Die Forschung wird bis 2026 fortgesetzt, um weitere Fälle aus der Zeit von 1946 bis 1966 zu untersuchen.

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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3 Kommentare

  1. Markus
    30. Oktober 2025 um 14.01 — Antworten

    Wie viele dieser Täter leben noch? Und warum sitzen diese nicht im Gefängnis? Warum werden schweigende Mitwisser, welche diese Täter aktiv geschützt haben, nicht juristisch belangt? Nein, der Verweis Kirchenrecht wäre hier nur Strafvereitelung im Amt. Hier muss dringendst gründlich durchgewischt werden!

  2. W. Lorenzen-Pranger
    31. Oktober 2025 um 10.11 — Antworten

    Unerträglich, daß hier oft genug *nach Kirchenrecht“ verfahren wird. Diese Sekten haben Sonderrechte, die ihnen in keinster Weise zustehen.

    • Markus
      31. Oktober 2025 um 14.03 — Antworten

      Die Politik, speziell die Union tut sich hier mal wieder unrühmlich hervor. Wenn bei Streitigkeiten zwischen Menschen anderer Herkunft jemand vermittelt und die Wogen glättet, wird das als „Parallelgesellschaft“ verteufelt. Doitsche Leitkultur ist schliesslich, den Gegeüber zu verklagen, sich bis aufs Blut vor Gericht zu bekämpfen und die Gerichte damit von eigentlich wichtiger Arbeit abzuhalten.
      Wenn diese Sekten dagegen pädophile Täter nicht der Justiz überstellen, jegliche Ermittlungen bestmöglich be- und verhindern, dann heisst das eben Kirchenrecht – da kann man halt nichts machen, gelle? Genau hier gehören alle Beteiligten vor Gericht, die eigentlichen Täter und ihre Helfershelfer, die Vertuscher.

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