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Wendt: Ein-Personen-Regel wird nicht „anlasslos“ kontrolliert

Licht in Wohnungen, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Polizei ist nach Angaben des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, auf die „Unterstützung der Bevölkerung“ angewiesen, um die neu beschlossene Ein-Personen-Regel durchzusetzen. „Die Durchsetzbarkeit der von den Regierungen beschlossenen Regeln ist nicht allein mit ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Maßnahmen zu schaffen“, sagte er dem Nachrichtenportal Watson.

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Die schon jetzt in den Aufgabenbereich fallenden Kontrollen der weiteren Corona-Maßnahmen sowie die Sicherung der Impfeinrichtungen fordere alle Kapazitäten. „Wenn es jetzt neue Regelungen gibt, führt das nicht automatisch zu mehr Kontrollen, denn Polizeikräfte sind nicht beliebig vermehrbar“, sagte er weiter. „Vielmehr müssen möglicherweise neue Schwerpunkte gesetzt werden; viel wahrscheinlicher aber ist, dass im Rahmen bestehender Kontrollkonzepte stichprobenweise oder bei einzelnen Schwerpunkteinsätzen auch Regelungen wie zum Beispiel die 15-Kilometer-Regel kontrolliert werden.“ Verstöße gegen die Ein-Personen-Regelung könnten in privaten Haushalten nur „bei konkreten Hinweisen“ kontrolliert werden.

„Jedenfalls ist nicht damit zu rechnen, dass die Polizei anlasslos in Privathaushalten vorstellig wird, um Kontrollen durchzuführen. Das gilt auch für Ordnungsbehörden“, so Wendt.

Foto: Licht in Wohnungen, über dts Nachrichtenagentur

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