Viele Abordnungen von Grundschullehrkräften in NRW geplant

Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

In Nordrhein-Westfalen werden Lehrkräfte im kommenden Schuljahr systematisch von besser ausgestatteten Grundschulen in Regionen mit großer Personalnot geschickt. So waren Grundschulen im gesamten Regierungsbezirk Münster aufgefordert, noch im Februar Kollegen zu benennen, die mit Beginn des neuen Schuljahres an eine andere Schule abgeordnet werden können, berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer Montagsausgabe unter Berufung auf Angaben der Bezirksregierung Münster.

Da es in den Regionen Bottrop, Gelsenkirchen und Recklinghausen Personaldefizite gebe, seien zur gerechten Unterrichtsversorgung und auf Grundlage des Handlungskonzepts des Schulministeriums wieder Abordnungen in die Grundschulen dieser Regionen geplant.

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Im laufenden Schuljahr seien aus dem 2023 gestarteten Abordnungsverfahren im Regierungsbezirk Münster 99 Grundschullehrkräfte zur Unterstützung in Bedarfsregionen abgeordnet worden, hieß es. „Für das kommende Schuljahr sollen, in Abhängigkeit vom Einstellungs- und Versetzungsverfahren, circa 150 bis 200 weitere Stellen in den Bedarfsregionen ankommen. Hinter jeder Stelle können sich dabei eine oder mehrere Abordnungen befinden“, sagte eine Sprecherin der Bezirksregierung. Der Abordnungszeitraum betrage zwei Jahre.

Im Regierungsbezirk Münster sind die Vorbereitungen besonders weit fortgeschritten. Anderswo haben die Schulen noch länger Zeit, ihre Kandidaten für die Personalverschiebung zu benennen. Betroffen ist aber ganz NRW, und das in vorläufig unklarer Größenordnung. Das Schulministerium von Dorothee Feller (CDU) teilte mit, es gebe derzeit weder belastbare Zahlen, wie viele Grundschullehrkräfte landesweit abgeordnet sind, noch dazu, wie viele dies im Sommer ereilen wird.

Der Jurist Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, kritisiert die Vorgänge aus juristischer Perspektive. „Es ist davon auszugehen, dass etliche Abordnungsentscheidungen vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden“, sagte er der „Rheinischen Post“. „Völlig unverständlich und dysfunktional ist es, dass die Kriterien für eine Abordnung in den Schulen ausgearbeitet werden.“ Das führe zu Ungleichheiten, die sich der Dienstherr – also das Land – zurechnen lassen müsse.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Klassenraum in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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