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Verwaltungsgericht: Bahn muss Stuttgart-21-Mehrkosten allein tragen

Stuttgart-21-Baustelle am Stuttgarter Hauptbahnhof, via dts Nachrichtenagentur

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart muss die Bahn die Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 allein tragen. Das Gericht wies am Dienstag Klagen des Unternehmens gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt sowie den Flughafen Stuttgart zurück.

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In dem Verfahren ging es um die Forderung der Bahn nach einer Beteiligung der Projektpartner von Stuttgart 21 an den Mehrkosten in Milliardenhöhe. Diese belaufen sich derzeit auf rund sieben Milliarden Euro. Der Prozess war nach jahrelangen Vorbereitungen vor etwa einem Jahr gestartet worden.

Abgeschlossen ist das Verfahren aber wohl noch nicht: Die Bahn hatte bereits im Vorfeld angekündigt, bei einer Niederlage in Revision gehen zu wollen.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Stuttgart-21-Baustelle am Stuttgarter Hauptbahnhof, via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    7. Mai 2024 um 17.12 — Antworten

    Daß das ein Faß ohne Boden wird, war von Anfang an klar – daß dafür durch kriminelle Einsatzbefehle an die Polizei ein alter Mann sein Sehvermögen verlor, ist sowohl von von den damaligen „Politikern“ als auch von der Polizei nicht wieder gut zu machen. Beamte sind VERPFLICHTET, Einsatzbefehle auf ihre Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Ich hoffe, dieser Mann hat, etwa nach US-Vorbild, eine Entschädigung in mehrstelliger Millionen Höhe erhalten hat.
    Wer hat damals doch gleich dort regiert…?

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