Steuerzahlerbund fordert höhere Pauschbeträge

Einkommensteuer, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wirft dem Gesetzgeber vor, die Steuerzahler durch Untätigkeit bei den steuermindernden Frei- und Pauschbeträgen um Milliarden von Euro zu bringen. „Je länger die Pauschalen und Freibeträge eingefroren bleiben, desto stärker steigt die Belastung“, sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) mit Blick auf die hohe Inflation.

„Deshalb fordern wir, sämtliche Pauschalen und Freibeträge immer zum Jahreswechsel zu prüfen, gleich im neuen Jahr an die Preis- beziehungsweise Einkommensentwicklung anzupassen und auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen.“ Damit die Politik nicht den Überblick verliert, sollte die Bundesregierung regelmäßig einen Bericht über den Anpassungsbedarf im Steuerrecht vorlegen, sagte Holznagel weiter. Als besonders eklatantes Beispiel nennt der Verband den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro, der für sonstige Einkünfte (auch Renten) gilt. Er sei seit 1955, also seit weit mehr als 60 Jahren, nicht mehr erhöht worden.

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Unter Berücksichtigung der Inflation müsste der Wert heute eigentlich bei 535,86 Euro pro Jahr liegen, heißt es in einer Übersicht der Organisation, über die die NOZ berichtet. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Anhebung auf 500 Euro. Seit 2011 nicht angepasst worden ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Hier errechnete der Steuerzahlerverband einen inflationsbereinigten Wert von 1.169,48 Euro/Jahr.

Die noch darüber hinausgehende Forderung lautet, den Betrag auf 1.500 Euro zu erhöhen. Nicht zufrieden ist der Bund der Steuerzahler auch mit der Erhöhung der Entfernungspauschale: Hier verlangt die Organisation – ausgehend von der Inflation seit der Einführung im Jahr 2004 – eine Anhebung auf 40 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Aktuell gelten 30 Cent pro Kilometer beziehungsweise 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Von 2024 an sollen es 38 Cent ab dem 21. Kilometer sein.

Foto: Einkommensteuer, über dts Nachrichtenagentur

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