SPD im Bundestag fordert „Aufstand der Anständigen“ gegen AfD
In der Debatte um den Umgang mit der AfD hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, weitere juristische Schritte gegen die Partei ins Auge zu fassen, die AfD aber vor allem politisch zu konfrontieren. „Es ist völlig richtig, ein Verbot der AfD zu prüfen, die in weiten Teilen erwiesen rechtsextremistisch ist“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast der „Welt“ (Montagausgaben). Wichtiger sei allerdings die Auseinandersetzung in der Sache.
„Ein Aufstand der Anständigen gegen einen massiven Rechtsruck ist notwendig. In und vor allem außerhalb der Parlamente.“ Sie kündigte an, „das Gebaren der AfD und ihre Verstrickungen in rechtsextreme, rassistische Netzwerke“ in dieser Woche im Bundestag zu thematisieren.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, bezeichnete die AfD als „Bedrohung für unser Land, der wir uns als wehrhafte Demokratie entgegenstellen müssen“. Er verwies auf die „hohen Anforderungen“, die in Deutschland an ein Parteiverbotsverfahren geknüpft seien. Thomae warnte vor dem Scheitern eines solchen Vorgehens, das „der AfD sogar noch nutzen würde, sich in der Opferrolle zu inszenieren“.
dts Nachrichtenagentur
Foto: Reichstagsgebäude (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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5 Comments
Erhard Stammberger
17. Januar 2024 @ 16.46
Dann lesen Sie mal Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Manfred Murdfield
21. Januar 2024 @ 14.35
Und deshalb steht im Absatz 4, dass das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsfeindlichkeit entscheidet und nicht irgendwelche Kommentare. Den Antrag auf Verfassungsfeindlichkeit können die Organe Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung stellen. Und da herrscht offenbar wohl noch die Meinung vor, es dauert lange und mit dem Verbot einer Partei wird nicht die Gesinnung verboten. Insofern ist es auch meine Auffassung, dass ein Verbotsantrag mit ungewissem Ausgang eher zu Trotzreaktionen und Märtyrertum führen kann. Leider, Einsicht wäre besser.
Erhard Stammberger
15. Januar 2024 @ 18.30
Dann lesen Sie mal Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Joachim Datko
15. Januar 2024 @ 6.40
Eine Partei verbieten zu wollen, bedeutet sich gegen die parlamentarische Demokratie zu wenden.
Manfred Murdfield
15. Januar 2024 @ 17.39
Genau, denn wie entstehen Märtyrer? Genau, indem sie erdolcht werden! Und wie entstehen Reliquien? Genau …