Spahn will Bedingungen für Triage nicht gesetzlich regeln

Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht trotz der Corona-Pandemie keine Notwendigkeit, per Gesetz zu regeln, welcher Patient im Fall von unzureichenden Behandlungskapazitäten zuerst medizinisch versorgt werden soll. „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zu diesen medizinischen Fragen besteht nicht“, heißt es in einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarischen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Dienstagsausgaben) berichten. In seiner Antwort verweist das Ministerium lediglich auf die gemeinsame Empfehlung mehrerer ärztlicher Fachgesellschaften und eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates.

Die Grünen reagierten empört: Die Antwort mache sie fassungslos, sagte die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, den Zeitungen. „Wenn sich Ärztinnen und Ärzte bei Triage-Entscheidungen an die Empfehlungen der Fachgesellschaften und des Ethikrat hielten, hätten viele behinderte Menschen so gut wie keine Chance auf eine lebenserhaltende Behandlung“, so die Grünen-Politikerin weiter. Patienten würden demnach unter anderem auf einer „Gebrechlichkeits-Skala“ einsortiert. „Viele behinderte Menschen landen da weit hinten und zwar ganz unabhängig davon, ob sie mithilfe einer Intensivbehandlung wieder gesund werden könnten“, beklagte Rüffer. Anstatt dafür zu sorgen, „dass auch behinderte Menschen eine gleichberechtigte Chance auf Zugang zur lebensrettenden Therapie bekommen“, leiste die Bundesregierung „verfassungswidrigen Empfehlungen Vorschub“. Dies sei auch aus Sicht von Ärzten „untragbar, die im Fall einer strafrechtlichen Ahndung auf die Nachsicht der Gerichte hoffen sollen“, sagte Rüffer den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Sie forderte den Bundestag auf, aktiv zu werden: „Jetzt steht das Parlament in der Pflicht, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten“, so die Grünen-Politikerin.

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Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

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