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NRW plant Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

Landtag von Nordrhein-Westfalen, über dts Nachrichtenagentur

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Als erstes Bundesland plant Nordrhein-Westfalen, Verstöße gegen die am Sonntag erlassene „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus“ mit einem Bußgeldkatalog zu ahnden, der teils hohe Geldbußen vorsieht. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eine Auflistung entsprechender Ordnungswidrigkeiten. Der Entwurf, über den die Zeitung berichtet, sehe unter anderem vor, dass Verstöße gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern oder Altenheimen mit 800 Euro bestraft werden.

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Wer eine Bar, eine Disco oder ein Fitnessstudio trotz verlangter Schließung weiter betreibt, müsse sogar 5.000 Euro zahlen. Wer sein Restaurant weiter betreibt, habe 4.000 Euro zu entrichten, heißt es in dem Entwurf weiter. Öffentliche Treffen von mehr als zwei Personen, die durch keine Ausnahme gedeckt sind, würden mit 200 Euro bestraft, Picknick und Grillen mit 250 Euro. „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren“, sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) der „Bild-Zeitung“ zu dem Entwurf. So hart, wie man Clan-Kriminalität in Nordrhein-Westfalen bekämpft habe, widme man sich nun der Seuchenbekämpfung. „Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechts-Brechern im Kampf gegen das Corona-Virus“, so der CDU-Politiker weiter. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) machte deutlich, dass es sich bei Corona-Verstößen nicht um „Kavaliersdelikte“ handele. „Die Strafen tun weh, und das müssen sie auch. Dieser Katalog soll ja der Wichtigkeit der Kontaktsperre und Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Nachdruck verleihen“, sagte Reul der „Bild-Zeitung“. Die Sanktionen hielten „aber auf der einen Seite Maß“, auf der anderen Seite ermöglichten sie aber auch, „die Unbelehrbaren, die die Gesundheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger wissentlich aufs Spiel setzen, aus dem Verkehr zu ziehen“, so der nordrhein-westfälische Innenminister.

Foto: Landtag von Nordrhein-Westfalen, über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. M. Tietz
    24. März 2020 um 6.45 — Antworten

    Das alles kann man sehen, wie man will. Nur sollte diese Gesetzeslage für alle gelten. In Sachsen zb wo Angestellte (teilweise 10 Personen) des Prof. Dr. Henning Kagermann eng zusammen stehend einen Vorplatz Pflastern und sich gegenseitig anhusten und anniesen, passiert nichts. Da stört das auch keinen, das diese besagten Angestellten, sogar noch engen Kontakt zu den im Umfeld lebenden Mietern des Prof. Dr. H. Kagermann aufsuchen und haben. Entweder alle oder keiner.

  2. Susanne
    24. März 2020 um 17.45 — Antworten

    Ich finde es gut. Anders bekommt man es ja nicht im Griff. Ohne Geld Strafen hält sich ja leider keiner dran.
    Aber klar,diese Maßnahmen sollten überall in Deutschland gelten das sehe ich genauso.

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