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Medizinjurist: Impfpflicht für Pflegekräfte rechtlich vertretbar

Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

Mannheim (dts Nachrichtenagentur) – Der Medizinrechtler Andreas Pitz hält den Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für eine Impfpflicht für Pflegekräfte nicht für abwegig. „Aus meiner Sicht ließe sich eine faktische Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen, wie etwa der Altenpflege und in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Rettungsdiensten, Arztpraxen etc. rechtlich mit guten Gründen rechtfertigen“, sagte der Experte für Medizin- und Sozialrecht an der Universität Mannheim dem Nachrichtenportal Watson.

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Pitz vergleicht die Idee mit dem Masernschutzgesetz, das 2020 verabschiedet wurde. Damit sei eine faktische Impfpflicht gegen Masern eingeführt worden. Wer in Kinderbetreuungseinrichtungen arbeite oder dort betreut werde, müsse nachweisen, dass er geimpft ist. Dasselbe gelte für Personen, die etwa in Krankenhäusern, Dialyse- oder Entbindungs- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen tätig seien.

Letztlich bliebe den genannten Gruppen die Möglichkeit, sich nicht impfen zu lassen – allerdings mit der Folge, „dass sie dann nicht mehr in der Einrichtung betreut werden dürfen bzw. dort nicht mehr arbeiten dürfen“, so Pitz. Dennoch: „Es wird somit niemand unmittelbar gezwungen, sich impfen zu lassen.“ Der Vorschlag von Ministerpräsident Söder gehe daher in eine vergleichbare Richtung. „Der grundrechtliche Eingriff ist hier insoweit geringer, als dass eine nicht impfwillige Person eben noch die Möglichkeit hat eine Impfung zu vermeiden – auch wenn es dann zu einem Tätigkeitsverbot kommt.“

Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

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