Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschärfen

Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschärfen

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetze nachschärfen und das Grundgesetz ändern.

„Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Das Grundgesetz verbiete bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es sei nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.

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Man müsse dazu in der Regierung noch Gespräche führen, so Hubig. Es sei bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gebe. Allerdings sehe sie auch ermutigende Signale, sagte die SPD-Politikerin und verwies auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so die Bundesjustizministerin.

Hubig will zudem den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern. „Der Täter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefährlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern“, sagte Hubig. Man müsse daraus Konsequenzen ziehen. Der Innenminister und sie führten dazu Gespräche.

Die Sicherheitsbehörden hätten oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgehe, sagte die SPD-Politikerin. Man müsse sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen könne, wo es nötig sei. Das sei besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheide, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Denn Bewährung komme nur in Betracht, wenn zu erwarten sei, dass der Täter keine Straftaten mehr begehen werde. Für solche Prognosen könnten Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein, so Hubig.

„Gleiches gilt für Entscheidungen über eine Vorbewährung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat“, so Hubig. Die Vorbewährung gebe es nur im Jugendstrafrecht. Das Gericht könne sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde.

Fachleute würden die Vorbewährung für ein sinnvolles Instrument halten, diese Einschätzung teile sie. Man sollte sie also beibehalten, so Hubig. Aber sie könne sich vorstellen, dass man hier etwas nachschärfen müsse. Es müsse auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung dürfe nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar sei.

Zugleich lehnte sie eine grundsätzliche Bestrafung von extremistischen Jugendlichen oder Gefährdern nach Erwachsenenstrafrecht ab und verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht. Es gehe darum, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen, erklärte die SPD-Politikerin. Das sollte weiterhin das Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert hätten. Denn sie seien oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, könne das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern.

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