Hubig erinnert Beamte in Sachsen-Anhalt an Remonstrationspflicht

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ruft Beamte in Sachsen-Anhalt dazu auf, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen. „Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern“, sagte Hubig den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ (Samstagausgaben). „Er kann sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass man nur tue, was ihm gesagt wurde.“
Hubig erklärte, dass Beamte einen Eid auf die Verfassung schwören. „Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten“, sagte sie.
Mit Blick auf den Einfluss einer möglichen AfD-Regierung auf die Justiz sagte die Ministerin, Richter seien unabhängig. Sie sei sich sicher, dass sich die Justiz gegen jeden Versuch von Einflussnahme versperren würde. Bei Staatsanwaltschaften sei der rechtliche Rahmen anders. Als Teil der Exekutive unterlägen sie einem ministeriellen Weisungsrecht, das allerdings begrenzt sei. Hubig ergänzte, sie habe keinen Zweifel daran, dass sich auch Staatsanwälte rechtswidrigen Weisungen widersetzen würden.
Die Ministerin hob hervor, dass der Bund ebenfalls gegen Rechtsverstöße einer Landesregierung vorgehen könne. Die Länder seien genauso an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden. Und es gebe das Prinzip der Bundestreue, sagte Hubig. Bund und Länder seien danach verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen. Verletze ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten, könne der Bund das Bundesverfassungsgericht anrufen. Außerdem gebe es den sogenannten Bundeszwang.
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