Harbarth mahnt Akzeptanz von Wählervotum in Sachsen-Anhalt an

Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat mit Blick auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklärt, dass das Wahlergebnis zu akzeptieren sei. „Es gibt in der Demokratie kein Recht auf Wiederwahl“, sagte Harbarth dem Podcast „Einspruch“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren sagte Harbarth, zunächst müsse die Politik über einen Antrag entscheiden. Erst danach werde das Gericht gegebenenfalls die Rechtslage prüfen. Vorfestlegungen lehnte er ab.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts warnte er vor einem möglichen Verlust des Respekts vor Gerichtsentscheidungen. Sollte die Exekutive Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eines Tages nicht mehr beachten, werde das Gericht dem „sicherlich nicht tatenlos zusehen“.
Mit Blick auf die Wahl der Verfassungsrichter sprach sich Harbarth gegen vorschnelle Änderungen aus. Die Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Eine Rückkehr zum früheren Verfahren, bei dem der Richterwahlausschuss über die Bundestags-Kandidaten allein entschied, sei zwar nicht grundsätzlich auszuschließen, derzeit sehe er dafür aber „keine Notwendigkeit“. Die Debatte über Kandidaten müsse sachlich und maßvoll geführt werden. Für die Zukunft wünsche er sich „Maß und Mitte“.
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