Grüne werfen Bundesregierung Feigheit im Fall Assange vor

Grünen-Parteitag, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen haben der Bundesregierung Feigheit im Umgang mit dem in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründer Julian Assange vorgeworfen. Es sei enttäuschend, dass die Bundesregierung sich für nicht zuständig erkläre, sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Margit Stumpp, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagsausgaben). „Als Anwalt der Menschenrechte und Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention stünde es Deutschland gut zu Gesicht, sich bei seinem Partner Großbritannien nach diesen Vorwürfen zu erkundigen“, heißt es in einer Erklärung Stumpps mit der Grünen-Menschenrechts-Expertin Margarete Bause und Rechtsexpertin Manuela Rottmann, über welche die RND-Zeitungen berichten.

„Wegzusehen und still zu bleiben ist mutlos.“ Das Auswärtige Amt hatte zuvor auf eine Anfrage der Grünen deutlich gemacht, sich nicht in den Rechtsstreit um den in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründer Julian Assange einmischen zu wollen. „Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt bei der britischen Justiz“, heißt es in einem Schreiben des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), an die Grünen-Bundestagsfraktion, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Auch konsularisch werde Assange nicht von deutschen Diplomaten betreut, da er australischer Staatsangehöriger sei. Es sei außerdem „grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Verhältnismäßigkeit der von britischen Gerichten verhängten Strafen zu bewerten“, schreibt Roth weiter. „Das Auswärtige Amt hat jedoch keinen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit britischer justizieller Verfahren.“ Man verfolge das Gerichtsverfahren aber sehr aufmerksam und nehme auch Berichte von Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen sehr ernst. Die Grünen-Politikerinnen halten dagegen: Es gehe nicht darum, Großbritannien die Rechtsstaatlichkeit abzusprechen. Aber Assanges medizinische Versorgung während des Prozesses müsse gewährleistet werden. Maßnahmen zum Schutz seiner Gesundheit seien nötig. „Dazu ist Großbritannien nach dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verpflichtet“, so Stumpp, Bause und Rottmann. Der Gründer der Internet-Enthüllungsplattform sitzt derzeit in Großbritannien in Haft. Die USA haben einen Auslieferungsantrag gestellt, um Assange wegen Geheimnisverrats vor Gericht zu stellen. Das Verfahren soll im Februar beginnen. Für die kommende Woche ist eine gerichtliche Anhörung angesetzt. Ein UNO-Sonderberichterstatter hatte im Mai 2019 nach einem Besuch bei Assange schwere Gesundheitsschäden bei diesem festgehalten.

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Foto: Grünen-Parteitag, über dts Nachrichtenagentur

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