Grüne: Bußgelder für Airlines bei verschleppter Ticket-Erstattung

Fahrwerk einer Boeing 747-400, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Tressel, fordert Geldstrafen gegen Luftverkehrsgesellschaften, die im Fall coronabedingter Stornierungen die Ticketkosten nicht fristgerecht zurückzahlen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als der zuständigen nationalen Beschwerde- und Durchsetzungsstelle „muss stärker gegen Airlines vorgehen, die ihre Kunden weiter hinhalten, im Zweifel auch mit Bußgeldern“, sagte Tressel dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). „Die Kunden haben jetzt schon sehr viel Verständnis gezeigt und über Monate auf Erstattung gewartet.“

Tressel mahnte die Bundesregierung, eine Lösung zu finden, damit nicht Tausende Kunden einzeln den Rechtsweg beschreiten müssten. „Wir sehen bereits den Beginn einer Klagewelle, die die Gerichte noch lange beschäftigen wird“, warnte der Grünen-Politiker. Das Bundesverkehrsministerium schließt Geldstrafen für Fluggesellschaften nicht aus, wenn sie Verbrauchern Flugkosten für Reisen, die sie wegen der Coronakrise nicht antreten konnten, nicht fristgerecht zurückzahlen. Sofern dem Luftfahrt-Bundesamt „entsprechende Sachverhalte durch betroffene Fluggäste angezeigt werden, werden diese hinsichtlich einer möglichen bußgeldrechtlichen Ahndung geprüft“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Tressel, über die das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) berichtet. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) räumte ein, dass es aufgrund der aktuellen Lage und der damit einhergehenden vermehrten Annullierung von Flügen dazu kommen könne, dass die Erstattung von Tickets „nicht immer in den sonst üblichen Fristen erfolgen kann und konnte“. Die Ansprüche der Kunden blieben jedoch gewahrt, teilte der Verband dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe) mit. „Die Fluggesellschaften kommen der Rückerstattung nach oder stellen mit dem Einverständnis der Passagiere Gutscheine aus.“ Scharfe Kritik äußerte der BDL an den geltenden Regeln der Fluggastrechteverordnung. Diese würden der Situation einer weltweiten Pandemie nicht gerecht. „Sie sind für die Streichung einzelner Flüge gedacht, aber nicht für den Fall, dass fast der ganze Flugverkehr ausfällt.“

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Foto: Fahrwerk einer Boeing 747-400, über dts Nachrichtenagentur

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