G-BA-Chef: Telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich

Frau mit Telefon, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können in der Coronakrise vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, am Montagnachmittag in Berlin mit. Aufgrund der aus der Versorgungspraxis am Wochenende vorgetragenen unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage für Patienten in den Arztpraxen wegen zum Teil noch fehlender Schutzausrüstungen werde sich der G-BA am Montag „erneut mit der Frage der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Patientinnen und Patienten durch den Arzt beschäftigen“, sagte Hecken.

Mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ werde man bei dieser erneuten Beschlussfassung „eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann“, so der G-BA-Chef weiter. Die Entscheidung zur Nicht-Verlängerung sei am vergangenen Freitag „nach Konsultation und in Kenntnis des für die Aufsicht zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit“ getroffen worden. Alle Verantwortlichen müssten aber „derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes“ möglich sei, sagte Hecken. Denn es gehe darum, „Versicherten und Patienten auch in der aktuellen Situation solide Diagnosen und umfassende Behandlungen aller Erkrankungen zu ermöglichen. Der Gemeinsame Bundesausschuss werde nun „voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen“. Damit bestehe „vorerst weiterhin die Möglichkeit, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch nach einer telefonischen Befundaufnahme von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt werden kann, so der G-BA-Chef.

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Foto: Frau mit Telefon, über dts Nachrichtenagentur

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