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EU-Kommission will im Rechtsstaats-Streit Druck auf Polen erhöhen

Polnisches Parlament in Warschau, über dts Nachrichtenagentur

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um den Rechtsstaat in Polen will die EU-Kommission den Druck auf die Regierung in Warschau erhöhen. „Die Situation des Rechtsstaats in Polen verschlechtert sich zusehends, wir haben eine eindeutig negative Entwicklung zu verzeichnen. Die polnische Regierung reagiert auf die Einwände der EU-Kommission nicht konstruktiv, und sie hat bisher keine Absicht gezeigt, die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen“, sagte der zuständige EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, Didier Reynders, der „Welt“ (Mittwochausgabe).

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Es handele sich in Polen, wie in Ungarn, um „ein strukturelles Rechtsstaatlichkeitsproblem“, sagte der frühere belgische Vizeregierungschef. „Das ist ein gravierender Vorgang“, so Reynders. „Wir glauben daher auch, dass sich der (EU-) Ministerrat weiter mit dem Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen befassen wird, möglicherweise noch vor Jahresende, und erwägen zugleich die Einleitung weiterer Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen.“ Eine Gesellschaft könne „nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn die Justiz nicht unabhängig ist“. Auch der EU-Binnenmarkt sei beeinträchtigt, wenn sich ein Land nicht an die Regeln des Rechtsstaats halte. „Was in Polen passiert, geht alle Europäer an“, sagte der EU-Kommissar. Vor dem Hintergrund der Abtreibungsdebatte in Polen bekräftigte Reynders auch in ungewöhnlich offener Form seine Kritik am polnischen Verfassungsgericht: „Wenn man keinen Richter hat, der unabhängig entscheidet, dann ist es sehr schwer, vor ein Gericht zu ziehen. Wir haben große Zweifel an der Legitimität und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Polen.“ Ein Verfassungsgericht, das nicht unabhängig sei, lege das Gesetz genauso aus wie die Regierungspartei. Das führe zu Misstrauen und „einem gewissen Ohnmachtsgefühl“ in der Bevölkerung. Im Jahr 2017 leitete die EU-Kommission ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 gegen Polen ein. Im Extremfall kann dieses Verfahren zu einem vorübergehenden Entzug der Stimmrechte für Polen führen.

Foto: Polnisches Parlament in Warschau, über dts Nachrichtenagentur

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