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CDU-Rechtspolitiker: Infektionsschutzgesetz jetzt „verfassungsfest“

Pendler mit Corona-Masken, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hat sich zufrieden mit den erreichten Änderungen am Infektionsschutzgesetz gezeigt. „Wir haben das Infektionsschutzgesetz in den letzten Tagen widerspruchsfrei und verfassungsfest gemacht“, sagte Luczak dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe).

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„Uns war wichtig, dass die Maßnahmen effektiv zur Pandemiebekämpfung beitragen und gleichzeitig von den Menschen akzeptiert und damit auch befolgt werden.“ Deswegen sei die Ausgangsbeschränkung „leicht gelockert“ worden. Der CDU-Politiker sprach von einer „zeitlich befristeten Notbremse“ bis 30. Juni. „Gleichzeitig eröffnen wir auch Perspektiven“, fügte Luczak hinzu.

„Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt.“ Das sei „verfassungsrechtlich zwingend und muss daher sehr zeitnah erfolgen“. Laut Luczak muss der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen. Damit sei sichergestellt, „dass wir als Parlament zu jeder Zeit die vollständige Kontrolle haben“.

Foto: Pendler mit Corona-Masken, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    19. April 2021 um 15.05 — Antworten

    „Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt.“

    …und das verstößt eben immer noch gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG. Nun ja, der Mann ist in der CDU, also das altbekannte Lügenmuster. Hauptsache, die Mehrheit fällt drauf rein.

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