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Bundesregierung gegen Entschädigung bei WLAN-Ausfall im Zug

via dts Nachrichtenagentur

Bahnfahrer sollen auch künftig keine Entschädigung erhalten, wenn etwa in einem Zug das WLAN ausgefallen oder das Bordrestaurant geschlossen ist. Wie die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet, erteilt die Bundesregierung einer entsprechenden Forderung der Bundesländer eine Absage.

Die Nebenleistungen seien nicht Teil der Beförderungsleistung, „die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung, aus der die Zeitung zitiert. Das Angebot erbringe die Bahn „freiwillig“, so der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Verkehrsministerium.

Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte „für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können“. Man erkenne das Bedürfnis der Reisenden zwar an, so die Regierung. „Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich ist nicht geplant.“

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dts Nachrichtenagentur

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Markus
    29. Dezember 2025 um 13.09 — Antworten

    Natürlich sind sie nicht Teil der Beförderungsleistung (die mit einem Stehplatz im Viehwaggon schon erfüllt wäre), aber sie ist mit eingepreist. Premiumpreise bei Nullservice, das ist der Kunde, äh das Opfer seit Jahren gewohnt.

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