Behörden gelingt Schlag gegen Darknet-Chat für Kinderpornografie

Tastatur, über dts Nachrichtenagentur

Bamberg (dts Nachrichtenagentur) – Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg kann einen neuen Ermittlungserfolg im Kampf gegen Kinderpornografie vorweisen. Laut eines Berichts des „Spiegel“ ließ sie bereits im Juli 2020 drei mutmaßliche Administratoren einer internationalen Chat-Plattform für Kindesmissbrauchsaufnahmen festnehmen.

Über die inzwischen abgeschaltete Darknet-Seite mit dem Namen „TweenFanIsland“ tauschten Pädokriminelle aus aller Welt Videos und Bilder von sexueller Gewalt gegen Kinder, vor allem gegen minderjährige Mädchen. Bei den vor einem Jahr Festgenommenen handelt es sich um einen heute 29-jährigen Mann aus Rheinland-Pfalz, einen heute 57-jährigen ehemaligen Rechtsanwalt aus Bayern und einen heute 54-Jährigen aus Berlin. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern bandenmäßige Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie vor. Sie sollen als Administratoren fungiert und damit den Betrieb der Seite gewährleistet und unterstützt haben.

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Der mutmaßliche Hauptbetreiber der Plattform, ein US-Amerikaner, soll durch das FBI in den USA festgenommen worden sein, hieß es aus Behördenkreisen. Der heute 29-jährige B. soll direkt unter ihm in der Hierarchie der Seite gestanden haben, auf einem Rang mit der Bezeichnung „Administrator Stufe 2“. Über den umfassenden Schlag gegen „TweenFanIsland“ und die Ermittlungen war bisher nichts bekannt geworden. Der Darknet-Chat soll zwar nur knapp 400 Nutzer-Accounts gehabt haben, fungierte aber dennoch offenbar als Plattform für einen Teil der globalen pädokriminellen Szene im Netz.

Über die Plattform dürften insgesamt große Datenmengen getauscht worden sein. Allein bei den drei Beschuldigten aus Deutschland sollen jeweils mehrere Terabyte an illegalen Aufnahmen beschlagnahmt worden sein. Ein an den Ermittlungen gegen die Plattform beteiligter Beamter des Bundeskriminalamts spricht davon, dass auf „TweenFanIsland“ auch „Hardcore-Kinderpornografie“ verbreitet wurde und man im Grunde für jede Art von Inhalten offen gewesen sei. „Die einzige Einschränkung war, dass die Aufnahmen nicht unter offensichtlicher Gewalteinwirkung entstanden sein sollten.“

Foto: Tastatur, über dts Nachrichtenagentur

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