Bauernverband gegen Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen

Kuh, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen ab. Es sei zu befürchten, „dass ein pauschales Verbot von Werksvertragskonstruktionen die Corona-Situation in den Betrieben und Unterkünften nicht verbessert“, sagte der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagsausgaben). „Keine Diskussion – Arbeits- und Infektionsschutzregeln müssen konsequent eingehalten werden und auch die Frage der Unterbringung muss hier einbezogen werden“, so der DBV-Generalsekretär weiter.

Dies liege auch im Interesse der Landwirte, sei aber „keine Frage von Werkvertrags- oder Anstellungsverhältnis“. Nach Corona-Ausbrüchen in mehreren Schlachtbetrieben will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Fleischindustrie verschärfen. Ein Beschlussvorschlag des Arbeitsministeriums für das sogenannte „Corona-Kabinett“ am kommenden Montag sieht ein weitgehendes Verbot von Werkverträgen in Schlachthöfen vor. Künftig solle das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft „nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein“, heißt es in der Beschlussvorlage, über welche die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Damit seien Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. Außerdem will Heil den Kontrollbehörden der Länder verbindliche Überwachungsquoten vorschreiben, Mindeststandards bei der Unterbringung ausländischer Beschäftigter sicherstellen sowie eine verpflichtende digitale Arbeitszeiterfassung einführen. Heils Pläne seien innerhalb der Bundesregierung umstritten, berichten die Zeitungen unter Berufung auf eigene Informationen. In einigen Unions-geführten Ministerien sollen erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit bestehen. Eine so weitgehende Einschränkung der Wirtschaft beim Einsatz von Werksverträgen sei womöglich rechtlich unzulässig, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Regierungskreise.

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Foto: Kuh, über dts Nachrichtenagentur

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