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Auch Rentner können 300 Euro Energiepauschale kassieren

Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Rentner können die vom Bundeskabinett beschlossene Energiepauschale für Arbeitnehmer erhalten, sofern sie im Jahr 2022 einen Minijob hatten oder – auch nur in geringfügigem Umfang – selbständig tätig waren. Das berichtet „Bild“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums.

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Das Ministerium erklärte, ob Zahlungen an Rentner ebenfalls möglich seien: „Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisse zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird.“ Die steuerrechtliche Anerkennung des Vereinbarten setze voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. „Wenn Bürger für 2022 eine Steuererklärung abgeben und sich darin zu ihren Einkünften erklären, dann wird das Finanzamt automatisch prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind“, so das Bundesfinanzministerium.

Die CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann erklärte, was dies praktisch bedeutet: „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seinen Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in seiner Steuererklärung an und bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.“

Foto: Finanzministerium, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Erich Brantl
    6. Mai 2022 um 8.16 — Antworten

    Im Gesetzesentwurf heisst es doch

    Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreis-
    pauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt..

    Aber ich bin doch erst mit einem Einkommen von ca. 9800,00 einkommensteuerpflichtig. Wenn ich diese Grenze
    nicht erreiche, also nicht einkommensteuerpflichtig bin, bekomme ich die Energiepauschale trotzdem?

    Ich denke, die Ampel wird das zu verhindern wissen

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