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Arbeitsministerium: Werkvertragsverbot ist „wasserdicht“

Rednerpult im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesarbeitsministerium hat Befürchtungen zurückgewiesen, die neuen Regeln für die Fleischindustrie könnten durch Ausnahmeregeln im Gesetzentwurf von den Unternehmen umgangen werden. „Es wird der Fleischindustrie nicht gelingen, unser Gesetz zu umgehen. Es ist wasserdicht“, sagte Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagsausgaben).

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„Unser Gesetzentwurf ist eindeutig. Es wird verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie einzusetzen.“ Zuvor war Kritik laut geworden, Fleischverarbeiter könnten versuchen, mit Firmenneugründungen die Abschaffung von Werkverträgen und Leiharbeitern in der Branche ab 2021 zu umgehen. Böhning sagte: „Der Schlachthofbetreiber ist für alle Arbeitnehmer in seinem Kerngeschäft zuständig.“ Das gelte für Werkverträge ab dem 1. Januar 2021, für Leiharbeit ab dem 1. April 2021. „Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.“ Der Staatssekretär sagte, diese Ausnahme sei „umgehungsfest“. Man müsse sich das nur einmal praktisch vorstellen, erläuterte Böhning. „Ein Unternehmen hat etwa 9.000 Mitarbeiter, bei ihm werden etwa 100.000 Schweine wöchentlich geschlachtet. Es könnte natürlich versuchen, alle Mitarbeiter jeweils in 49er Einheiten aufzuteilen, die dann aber auch unter Einhaltung aller Hygiene- und Kühlvoraussetzungen räumlich getrennt werden müssten.“ Der Staatssekretär sagte: „Allein das ist schon unrealistisch.“ Böhning führte zudem aus: „Damit man eine Chance hätte, neu gegründete Unternehmen als Handwerksbetriebe anerkennen zu lassen, müssten die einzelnen Unternehmen die relevanten Arbeitsschritte alle selbst unternehmen.“ Der finanzielle Vorteil der industriellen Produktion liege aber gerade in der Arbeitsteilung, sagte der Staatssekretär. „Davon abgesehen ist es unrealistisch, in so kleinen Einheiten den Schichtbetrieb organisieren zu können, den man nun mal braucht.“ Hinzu komme: „Wenn jemand ein Handwerksunternehmen gründen wollte, müsste er sie alle in die Handwerksrolle eintragen lassen – mit zahlreichen Prüfverpflichtungen. Er müsste zum Beispiel nachweisen, dass er in allen Schichten seiner Meisterpflicht nachkommt.“ Der Staatssekretär fügte hinzu: „Man kann noch so viele Tochterunternehmen gründen. Mit unserem Gesetz ist klar, dass diese Tochterunternehmen keine Werkvertrags- oder Leiharbeitsverträge mehr schließen dürfen. Sie müssen normale Arbeitnehmer beschäftigen.“ Die Unternehmen dürften auch nicht den einen Beschäftigten eines Tochterunternehmens mal eben an ein anderes verleihen. „Der Inhaber muss stets die Verantwortung für eigene Mitarbeiter übernehmen.“

Foto: Rednerpult im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, über dts Nachrichtenagentur

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