Angriffe auf Umspannwerke: NRW-Energieministerin kritisiert Regierung

Angriffe auf Umspannwerke: NRW-Energieministerin kritisiert Regierung

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Energieministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur (Grüne), wirft der Bundesregierung vor, „viel zu zaghaft“ auf die Sabotageakte auf Umspannanlagen reagiert zu haben. Die hybride Bedrohung sei real, es sei Zeit für eine ehrliche Bestandsaufnahme und entschlossenes Handeln, schreibt Neubaur in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Samstagsausgabe).

In dem Beitrag fordert die Grünen-Politikerin von der Bundesregierung, „eine eindeutige Rechtsgrundlage für eine angemessene präventive Umfeldüberwachung zu schaffen“, um kritische Infrastruktur besser schützen zu können. Kameras sollten nicht nur auf dem eigenen Gelände, sondern – wo nötig – auch im direkten Umfeld eingesetzt werden dürfen. Dabei dürften nach ihrer Auffassung auch Abstriche beim Datenschutz kein Tabu sein. „Um es einmal deutlich zu sagen: In der Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz entscheide ich mich für die Sicherheit“, schreibt die NRW-Energieministerin weiter.

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Die Bundesregierung bleibe wichtige Antworten schuldig. Zwar habe der im März verabschiedete KRITIS-Dachgesetz dem Schutz kritischer Infrastrukturen bundesweit endlich einen einheitlichen Rahmen gegeben. Allerdings verschiebe das Gesetz viele zentrale Fragen in andere Rechtsakte und weitere, zum Teil jahrelange Prozesse. „Auch ein halbes Jahr später bleiben viel zu viele Leerstellen“, bemängelt Neubaur. Es fehlten Leitlinien und Vorlagen, die eine konkrete Umsetzung überhaupt erst möglich machten. Viele Betreiber von KRITIS-Infrastruktur wüssten gar nicht, woran sie sich halten sollten.

Zudem fordert Neubaur, der Bund solle verbindliche, möglichst einheitliche Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Anlagen festlegen. Diese sollten risikoorientiert und nach Art und Bedeutung der jeweiligen Anlage abgestuft sein, aber ein Mindestniveau definieren, das jeder betroffene Betreiber gewährleisten müsse. Dazu könnten insbesondere Anforderungen an Zutrittskontrollen, Detektions- und Alarmtechnik, organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie Reaktions- und Notfallkonzepte gehören.

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